Aktuelle Hinweise


Am Lehrstuhl für Philosophie ist zum 01.10.2026 die Stelle einer studentischen Hilfskraft (d/w/m) 15 Std./Monat zu besetzen.

Aufgaben
Sie unterstützen Prof. Dr. Steinfath in folgenden Bereichen:

  • Recherche und Beschaffung von Literatur
  • Unterstützung bei Forschungsaktivitäten und bei der Erstellung von Publikationen (z.B. Korrekturarbeiten)
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, etc.)

Anforderungen

  • Fortgeschrittenes Studium, ab 3. Semester in Philosophie
  • Sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Sicherer Umgang mit allen gängigen Microsoft Office Produkten
  • Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise

Bewerber*innen sollten für mindestens zwei Semester zur Verfügung stehen.
Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit kurzem Lebenslauf sowie einer Übersicht über die bisher absolvierten Leistungen im Fach Philosophie (Leistungsübersicht aus dem Studierendenportal) bis zum 30.06.2026 per E-Mail an Frau Germerott

Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!



Gastvortrag am 24.06.2026, 18 Uhr c.t., PH 20

Prof. Dr. Kristina Lepold (Humboldt-Universität zu Berlin):

,Ich, einfach diskriminiert´? Vom subjektiven Erleben und dem Wissen darüber, wie es wirklich ist


Abstract
Über Identitätspolitk wird seit Jahren intensiv gestritten. Immer wieder geht es dabei auch um die Frage, ob das subjektive Erleben, also die Art und Weise, wie Personen bestimmte Situationen wahrnehmen, eine angemessene Grundlage für Wissen über das, was ihnen widerfährt, bieten kann. Kritiker:innen der Identitätspolitik behaupten, dass im Rahmen von Identitätspolitik einzig die persönliche Betroffenheit von Menschen zähle; es gehe bloß noch darum, wie sich Leute fühlen. So reiche es heute schon, sich diskriminiert zu fühlen, um behaupten zu können, dass man tatsächlich diskriminiert werde. In meinem Vortrag möchte ich fragen, ob diese Kritik an der Identitätspolitik in der Sache gerechtfertigt ist. Ich möchte anders gesagt inhaltlich prüfen, was sich auf Grundlage des subjektiven Empfindens, also des eigenen Eindrucks oder der Wahrnehmung einer Situation, wissen lässt und was nicht. Begibt sich jeder, der eine persönliche Erfahrung geltend macht, um eine Überzeugung zu stützen, oder der allgemeiner meint, das eigene Erleben sei eine Quelle von Wissen, erkenntnistheoretisch auf zweifelhaftes Terrain? Ich werde in meinem Vortrag drei Thesen vertreten: Erstens können Personen auf Basis ihrer Wahrnehmung einiges, wenn auch häufig nicht alles darüber wissen, was ihnen in einer bestimmten Situation widerfährt. Zweitens können Personen auf Basis wiederkehrender Erfahrungen zu Wissen der Art gelangen, dass sie allgemein von Rassismus oder Sexismus oder anderen Formen der Diskriminierung betroffen sind. Drittens ist die große Skepsis, mit der häufig auf Vorwürfe von Rassismus oder Sexismus reagiert wird, nicht nur epistemisch, sondern auch moralisch problematisch.

Mittwoch, 01.07.2026, 13 Uhr s.t. – 14.00 Uhr, PH 0.133

Timon Hürner zum Thema
Wie sollen und wollen wir das begriffliche Verhältnis zwischen freundschaftlicher und romantischer Liebe verstehen?

Halbgares und Philosophie am Philosophischen Seminar


Die Idee
Studierende und Lehrende des Philosophischen Seminars treffen sich zum informellen Austausch über philosophische Fragen und Ideen. Vorgestellt werden können erste Ideen für Hausarbeiten, Referate, Aufsätze etc. Gerne können auch offene Fragen aufgeworfen, philosophische Verwunderung oder Zweifel geäußert werden. Es soll vor allem darum gehen, gemeinsam über spannende philosophische Themen nachzudenken.

Das Format
Jede Sitzung beginnt mit einem Input von max. 15 Minuten, danach folgen 45 Minuten gemeinsamer Überlegungen und Diskussion. Währenddessen kann gerne mitgebrachtes Essen verspeist oder ein schmackhafter Kaffee getrunken werden.

Termin und Ort
Mittwochs (14-tägig, antizyklisch zu den Gastvorträgen) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr (s. t.), PH 0.133, Humboldtallee 19.


Gastvortrag am 08.07.2026, 18 Uhr c.t., PH 20

Prof. Dr. Bernd Ladwig (Freie Universität Berlin):

Das Recht auf ein eigenes Leben. Grundzüge eines nicht-anthropozentrischen Liberalismus


Abstract
Die rationale Freiheit menschlicher Personen gilt gemeinhin als spezifisch liberaler Grundwert. Daraus würde folgen, das der Liberalismus eine wesentlich anthropozentrische politische Philosophie ist. Das würde ihn unattraktiv machen sowohl für radikale Kritiker unseres heutigen Umgangs mit nichtmenschlichen Tieren als auch für Vertreter der Ansicht, dass wir „der Natur“ Rechte zuerkennen sollten.
In dem Vortrag soll gezeigt werden, dass der liberale Grundwert nicht eine spezifisch menschliche Form der Freiheit ist, sondern der Eigenwert eines guten Lebens für das jeweilige Subjekt dieses Lebens. Liberale affirmieren diesen Eigenwert in der Form subjektiver Rechte. Auf diese Weise können und sollten sie moralische Rechte auch für alle erlebensfähigen Tiere anerkennen. Da der Liberalismus aber ein normativer Individualismus ist, kann er jedenfalls keine direkt moralisch begründeten „Rechte der Natur“ gelten lassen.


Ab dem WiSe 25/26 können in den M.A.-Modulen M.Phi.100 und M.Phi.104-107 die „großen“ Modulprüfungen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) grundsätzlich auch in Seminaren abgelegt werden, denen diese Module zugeordnet sind, und nicht mehr nur in Hauptseminaren (und Kolloquien). Welche konkrete Prüfungsform dabei angeboten wird, entscheiden die Lehrenden.
Die Änderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Amtlichen Mitteilungen abgebildet (wir warten noch darauf), das Philosophische Seminar hat sie aber schon im Lehrplan für das kommende Semester berücksichtigt. Dadurch haben Master-Studierende eine deutlich größere Auswahl an Lehrveranstaltungen bei der Belegung der Module.

 
Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen in Prüfungsleistungen am Philosophischen Seminar

Das Philosophische Seminar möchte auch künftig schriftliche Arbeiten wie Essays und Hausarbeiten als Prüfungsformen beibehalten, da es sich hierbei um für das fachliche Lernen besonders fruchtbare Formate handelt. In Lehrveranstaltungen wird transparent kommuniziert, dass beim Anfertigen dieser Arbeiten der Einsatz von KI-Werkzeugen lediglich in dem Rahmen erlaubt ist, der dem Philosophieren und philosophischen Lernen nicht entgegensteht. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich eigenständig mit den philosophischen Gedanken und Texten anderer auseinandersetzen, eigene philosophische Überlegungen entwickeln und diese gemäß den wissenschaftlichen Standards des Faches verschriftlichen.

Leitlinien:

Die Lehrenden des Philosophischen Seminars erwarten bei schriftlichen Arbeiten, die als Prüfungsleistungen eingereicht werden, 

  • dass diese selbstständig angefertigt wurden und KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, ausschließlich für die Literaturrecherche sowie für Korrektur- oder Übersetzungszwecke genutzt wurden;
  • dass die Arbeiten weder in Teilen noch in Gänze durch KI-Werkzeuge erstellt wurden, sondern in Struktur, Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung eine eigenständige Leistung darstellen;
  • dass die Vorschläge der verwendeten KI-Werkzeuge für Literaturrecherche, Korrektur oder Übersetzungen überprüft und ggf. bearbeitet wurden und die Studierenden die volle Verantwortung für den eingereichten Text übernehmen;
  • dass die Studierenden zur Kenntnis genommen haben, dass die Verwendung von KI-Werkzeugen für die Textproduktion als Täuschungsversuch geahndet wird sowie,
  • dass die direkte oder sinngemäße Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Belege als Plagiat geahndet wird.


September 2025