Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite haben wir Fragen zusammengestellt, die uns häufig von Studierenden zum Thema E-Klausuren gestellt werden.
Vor der E-Prüfung:
1. Wo finde ich meinen Sitzplatz?
Sie finden große Monitore mit den für den Tag stattfindenden E-Prüfungen und den Ihnen zugewiesenen Sitzplätzen direkt vor den Prüfungsräumen EPR I (MZG 1.116) und EPR II (ZHG 1.140). Bitte beachten Sie, dass manche Klausuren über mehrere Stockwerke verteilt stattfinden. Die Information zur Etage bzw. der Raumnummer ist ebenfalls auf den digitalen Aushängen vermerkt. Zudem finden Sie hier eine Übersicht über die Sitzplätze in beiden E-Prüfungsräumen. Bei Klausuren in den CIP-Pools (MZG 5.111, 6.111 & 7.111) werden Sie über physische Aushänge von uns informiert. Zudem finden Sie hier eine Übersicht über die Sitzplätze in beiden E-Prüfungsräumen.
2. Die Klausur hat viele Teilnehmende und wir in 2 bzw. 3 Kohorten geschrieben. In welcher Kohorte schreibe ich?
Wenn nicht durch die/den Lehrverantwortliche/n bereits mitgeteilt, senden wir Ihnen am Prüfungsvortrag eine Mail, in welcher die Klausurkohorten und die Aufteilung, welche Nachnamen in welcher Kohorte schreiben, enthalten sind (z.B.: EPR 1: 08-10 Uhr, Nachnamen A – M; EPR 2: 10-12 Uhr, Nachnamen N – Z). Am Prüfungstag können Sie auch an den Monitoren vor den E-Prüfungsräumen sehen, welche Kohorte wann schreibt.
3. Mir steht eine Schreibzeitverlängerung für eine E-Klausur zu. Wie muss ich mich verhalten?
Bei einer verlängerten Bearbeitungszeit kann es geboten sein, einen ruhigeren Platz oder sogar einen separaten Raum zugewiesen zu bekommen, um eine Störung durch die Klausur früher abschließende Teilnehmende zu vermeiden. Die Prüfungsämter setzen die Prüfungsverantwortlichen und uns nicht automatisch darüber in Kenntnis. Informieren Sie daher stets spätestens eine Woche vor der Klausur die zuständigen Prüfungsverantwortlichen, damit wir einen günstigeren Platz für Sie vorsehen oder Sie im Bedarfsfall kontaktieren können. Wenn Sie sich erst kurz vor dem Beginn der Klausur mit diesem Anliegen bei den Prüfungsverantwortlichen oder der Raumbetreuung melden, ist es unwahrscheinlich, dass noch ein Platzwechsel möglich ist. Eine Schreibzeitverlängerung muss aus organisatorischen Gründen im Voraus angekündigt sein!
4. Ich habe Anrecht auf einen separaten Raum bzw. sonstige individuelle Nachteilsansprüche, welche ärztlich dokumentiert und vom Prüfungsamt bestätigt worden sind. Wen informiere ich?
Auch hier gilt es, die Lehrverantwortlichen zu kontaktieren, welche uns wiederum auf die Bedürfnisse einzelner hinweisen. Die Räumlichkeiten verfügen über einzelne höhenverstellbare Tische und separate Sitzplätze, wodurch die meisten Nachteilsansprüche erfüllt werden können – vorausgesetzt, wir wurden frühzeitig informiert
5. Kann man die Computer bzw. Anwendungen vor der Klausur testen?
Da es besonders während der Klausurenphase zu mehreren E-Klausuren am Tag kommt, bieten wir in der Regel keine vorherigen Tests an den hiesigen Computern an, um keine Verzögerungen im Prüfungsgeschehen zu verursachen. Falls es sich um ein komplexes Klausurszenario handelt, werden in aller Regel Probeklausuren / Testate angeboten bzw. die Einzelheiten noch in der Vorlesung behandelt.
Während der E-Prüfung:
6. Dürfen Teilnehmende den Raum vor dem Ende der offiziellen Bearbeitungszeit der Klausur verlassen, wenn sie vorzeitig fertig sind und noch eine weitere Kohorte im Anschluss stattfindet?
Im Rahmen des Zumutbaren, nämlich der vorher mitgeteilten offiziellen Bearbeitungszeit und der für den ordnungsgemäßen und kontrollierten Abschluss der Prüfungsdurchführung bei einer Kohorte benötigten Zeit, müssen die Studierenden im Raum bleiben, um zu verhindern, dass es Absprachen zwischen Angehörigen der Kohorten über die Prüfungsinhalte gibt. Unberührt davon sind natürlich Härtefälle, die vor Beginn der Klausur mit den Prüfungsverantwortlichen zu klären sind. Üblicherweise entscheidet aber das Aufsichtspersonal bzw. die Lehrverantwortlichen, ob und wann die Prüfungsteilnehmenden die Räumlichkeiten vorzeitig verlassen dürfen.
7. Was passiert, wenn ein Computer/Bildschirm/Tastatur während der Prüfung ausfällt?
Zunächst bitten wir Sie, Ruhe zu bewahren und leise auf sich aufmerksam zu machen. In unseren Räumlichkeiten sind regelmäßig Mitarbeitende des E-Prüfungsteams vor Ort, um bei etwaigen Problemen zu helfen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich das technische Problem nicht vor Ort lösen lässt, werden Sie umgesetzt, damit Sie mit der Bearbeitung der Klausur fortfahren können. Hierfür tragen wir Ihnen dann zusätzliche Minuten Bearbeitungszeit ein.
8. Muss ich meine Antworten speichern?
Ein automatisches Speichern erfolgt bei jeder Prüfung, welche im Prüfsystem ILIAS geschrieben wird. Sollten darüber hinaus Dokumente oder andere Anwendungen (z.B. QGIS, RStudio) verwendet werden, bitten wir Sie, Ihre Zwischenergebnisse regelmäßig zwischenzuspeichern. Auch bei einem extrem unwahrscheinlichen kompletten Zusammenbruch des Systems, lassen sich Ihre Daten meist wiederherstellen oder zumindest rekonstruieren. Am Ende der E-Prüfung müssen Sie drei mal (!) auf „Test beenden“ klicken, um die Klausur endgültig abzugeben.
Nach der E-Prüfung:
9. Was passiert, wenn man bei all dem Prüfungsstress im E-Prüfungsraum etwas vergisst (Stifte, Jacken, Taschenrechner usw.)?
Wir stellen alle Fundsachen sicher und verwahren sie im E-Prüfungsraum, wo sie (nach Absprache) abgeholt werden können. Wenn wir aufgrund des Fundortes eine*n Besitzer*in vermuten können, setzen wir uns mit der betreffenden Person in Verbindung. Sollte sich auch nach 7 Tagen niemand melden, übergeben wir die Gegenstände dem "Fundbüro" der Pforte im Eingangsbereich des ZHG. Bitte beachten Sie, dass die Pforte keine Flaschen mehr annimmt. Die in den für die E-Prüfungen genutzten Räume gefundenen Flaschen (auch hochpreisige) werden daher nach einer angemessenen Wartezeit (ca. 4 Wochen) entsorgt. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, wenn Sie der Meinung sind, eine Flasche im Rahmen einer E-Klausur vergessen zu haben. Wir zeigen Ihnen gern unseren aktuellen Bestand.
10. Worum handelt es sich bei dem „Prüfsummenprotokoll“, welches die letzten beiden Prüfungsteilnehmenden unterschreiben müssen?
Da es sich um eine E-Prüfung handelt, werden alle digitalen Inhalte automatisch im System gespeichert und archiviert. Nach Ende der Bearbeitungszeit dokumentiert das E-Prüfungsteam eine Klausur, indem alle Eingaben gespeichert, eine Prüfsumme generiert und ein physisches Protokoll gedruckt wird. Bei der Prüfsumme handelt es sich um einen langen Code, der die Prüfungsergebnisse samt Teilnehmenden widerspiegelt und nachträgliche Änderungen kenntlich machen würde. Mit der Unterschrift durch zwei Prüfungsteilnehmende, einem Prüfungsverantwortlichen und einem Mitarbeitenden des E-Prüfungsteams unterzeichnen alle Parteien, dass die E-Prüfung so stattgefunden und die Prüfsumme Ihre rechtliche Aussagekraft hat.