Rechtwissenschaftliche Einführung im Our Common Future-Projekt
Wer setzt eigentlich Klimaschutzrecht?

Die rechtwissenschaftlichen Fragen des Klimaschutzes wollen wir den SchülerInnen anhand der drei Staatsgewalten veranschaulichen: Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive), Rechtsprechung (Judikative).

Die ersten juristischen Unterrichtseinheiten (nach einem kurzen Kennenlerntreffen zu Beginn des Schuljahres) fanden Anfang November statt. Angesichts der steigenden Coronazahlen mussten wir die eigentlich geplante Blockveranstaltung im Andreanum leider durch zwei Videokonferenzen ersetzen.

In unserer ersten Videokonferenz haben sich die SchülerInnen zunächst vor dem Hintergrund unseres Projekttitels mit den Fragen auseinandergesetzt, gegenüber wem wir eigentlich Klimaschutz erstreiten können und wer eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz trägt. Darauf aufbauend haben wir die Rechtsetzung zum Umwelt- und Klimaschutz in den Blick genommen. Aufgrund der globalen Dimension des Klimawandels und der damit besonderen Bedeutung von internationalen Klimaschutzbemühungen gab Frau Schwerdtfeger zunächst einen Überblick über die wichtigsten internationalen Dokumente und völkerrechtlichen Verträge zum Umwelt- und Klimaschutzrecht und ihre Bedeutung. Anschließend haben die SchülerInnen Beispiele aus dem Klimaschutzrecht kennengelernt, das auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene gesetzt wurde bzw. werden soll. Zur Veranschaulichung der verschiedenen Ebenen und ihres Rangverhältnisses diente das Bild einer Normenpyramide. Zum Abschluss haben die SchülerInnen in sog. Breakout-Räumen mit der Unterstützung der studentischen Projekt-Hilfskräfte Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker in mehreren Gruppen verschiedene Regelungen des Umwelt- und Klimaschutzrechts anhand der Normtexte den verschiedenen Ebenen zugeordnet.

Die zweite Videokonferenz begann nach ersten Überlegungen dazu, wer eigentlich Gesetze macht und wie diese entstehen, mit Gruppenarbeiten der SchülerInnen zum möglichen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene in Breakout-Räumen. Anhand der einschlägigen Normtexte des Grundgesetzes sowie von Bildern (welche die Akteure darstellten) und Pfeilen (welche die Aktionen darstellten) haben die SchülerInnen, begleitet von Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker, verschiedene Wege eines Gesetzes durch das Gesetzgebungsverfahren „zusammengepuzzelt“ und anschließend ihren MitschülerInnen erklärt. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Erkenntnisse durch Frau Schwerdtfeger rückte die Exekutive in den Mittelpunkt der Veranstaltung. Als Beispiel diente hier das Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage. Die SchülerInnen sammelten zunächst gemeinsam die verschiedenen Interessen, die beim Bau einer Windkraftanlage aufeinanderprallen. Anschließend skizzierte Frau Schwerdtfeger den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für eine Windkraftanlage als Beispiel für ein Verwaltungsverfahren und verdeutlichte, in welchen Stadien die unterschiedlichen Interessen in das Verfahren Eingang finden können.

Zum Ende folgte ein kurze Einführung in die juristischen Auslegungsmethoden, welche die SchülerInnen anhand eines praktischen Falls ein erstes Mal selbst anwenden sollen, bevor wir uns in der nächsten Veranstaltung im Dezember mit der noch verbleibenden Staatsgewalt, der Judikative, auseinandersetzen werden.


Bericht 1 Bild 1           Bericht 1 Bild 2

OCF Einheit 1