Studienberatung an der Philosophischen Fakultät
Nachteilsausgleiche sollen existierende Barrieren, d.h. benachteiligende (Prüfungs-)Bedingungen im Studium individuell und situationsbezogen ausgleichen. Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung oder Erziehungs- bzw. Pflegeverantwortung nachweisen können, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
Beratung zu allgemeinen Fragen zum Studium
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.
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Weitere Anlaufstellen
Bei speziellen Fragen zum Studium eines bestimmten Faches, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person aus dem verlinkten Verzeichnis aller Fachstudienberatungen der Philosophischen Fakultät.
Bei allen Fragen zu FlexNow, zur Prüfungsverwaltung sowie der Abgabe von Abschlussarbeiten wenden Sie sich zur Prüfungsberatung bitte an das Prüfungsamt.
Bei allgemeinen Fragen zum Studium, zum Beispiel ob ein Studium überhaupt die richtige Wahl ist, wenden Sie sich bitte an das Team der Zentralen Studienberatung.
Bei allgemeinen Fragen das gymnasiale Lehramtsstudium (Studienaufbau, Fächerkombinationen, Praktika) sowie den Lehrerberuf betreffend, können Sie sich an die Mitarbeiter*innen im Studiendekanat Lehrer*innenbildung wenden.