Allgemeine Sicherheitshinweise
Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Verbandkasten: Standort: Geschäftszimmer (Raum 209); Hausmeister (Raum 101); Sören Schreiber (Raum 007)
 - Erste Hilfe Meldeblock: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
 
Ersthelfer/ Brandschutzhelfer
- Namen und andere wichtige Hinweise zu Notfällen (Feuer/Unfall) stehen auf dem Alarmblatt
 
Notfall- und Störmeldezentralen
- sind zentrale Ansprechpartner für alle Beschäftigten und Studierenden der Universität Göttingen bei technischen Störungen/ Reparaturbedarfen/ Notfällen
 - Telefon: +49 (0)551 / 39 - 20000
 
Ansprechpartner Arbeits- und Gesundheitsschutz:
- Vorgesetzte/ Vorgesetzter
 - Betriebsärztlicher Dienst: Tel. 60120, betriebsarzt@med.uni-goettingen.de
 - Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Tel. 24127, sicherheitswesen@zvw.uni-goettingen.de
 - Sicherheitsbeauftragte(r): Sören Schreiber
 - Personalrat bzw. Betriebsrat
 
Pflichten der Beschäftigten
- Weisungen von Vorgesetzten Folge leisten
 - Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzen
 - festgestellte Mängel melden
 - Sicherheitseinrichtungen nicht verändern
 
Stolpern, Rutschen, Stürzen
- verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen
 - frisch gewischte Böden vorsichtig begehen
 - lose verlegte Kabel sicher verlegen z.B. mit Kabelbrücken
 - unebene Fußböden reparieren lassen
 - Treppen: Handlauf benutzen
 - ungeeignetes Schuhwerk: trittsichere Schuhe wählen
 
Festgestellte Mängel
- sofortiges Beseitigen von Mängeln und
Gefahren, wenn notwendige Fachkunde vorhanden ist, sonst unverzüglich melden (an Geschäftszimmer oder Vorgesetzte)!
 
Arbeitsmedizinische Vorsorgeberatung
- Inhalt umfasst Informationen zu Wechselwirkungen zwischen der individuellen Gesundheitssituation und der beruflichen Tätigkeit
 - zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung, teilweise auch technische Untersuchungen (z.B. Sehtest, Lungenfunktion etc.), ggf. Laboruntersuchung
 - sämtliche Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
 - Anmeldung und Durchführung in der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst (Telefon. 39-60120, betriebsarzt@med.uni-goettingen.de).
 
Unfallgefahren vorbeugen
- Unfallgefahren und Beinahe-Unfälle beachten und an Vorgesetzte/ Sicherheitsbeauftragte melden
 
Unfall melden . . . Tel. 112
- Wer meldet? Name angeben!
 - Wo ist der Unfall? Ort, Straße, Gebäudeteil, . . .
 - Was ist passiert?
 - Gibt es Verletzte, wie viele Verletzte?
 - Welche Verletzungen liegen vor?
 
Unfall / Unfallanzeige
- ein Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein Arbeitsunfall
 - Beschäftigte und Studierende sind über die Landesunfallkasse Niedersachsen LUK versichert
 - wenn infolge des Unfalls Behandlungsbedürftigkeit und/ oder mindestens dreitägige Arbeitsunfähigkeit besteht -> Unfall an Unfallversicherungsträger in vorgegebener Form melden
 - Ausfüllen einer Unfallanzeige und an Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz senden (geht weiter zu Personalrat bzw. Betriebsrat, zur Personalabteilung, zur Landesunfallkasse und zur Gewerbeaufsicht)
 - Formulare für Unfallanzeigen sind auf den Internetseiten
der Stabsstellen und Personalabteilungen verfügbar
(https://www.uni-goettingen.de/de/1437.html) 
Brandschutz
- elektrische Geräte nach Benutzung abschalten
 - keine brennbaren Materialien auf Elektrogeräten ablegen, Lüftungsschlitze von Elektrogeräten nicht zustellen
 - Brand melden Tel.: 112
 - Ansprechpartner intern: Brandschutzhelfer/innen (siehe  
 )hier  - Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-goettingen.de/de/635132.html
 - Brandschutzordnung Teil B
 
Brandschutzbeauftragte
- Universität: Frau Zier: Tel.: 24 294, angelina.zier@zvw.uni-goettingen.de
 
Flucht- und Rettungsplan
- mit Flucht- und Rettungswegen und Standort des Sammelplatzes im Falle einer Evakuierung/eines Notfalls vertraut machen!
 
Flucht- und Rettungswege
- müssen immer freigehalten werden
 - Brand- und Rauchschutztüren nicht fixieren!
 - bei Evakuierung / Räumung gehen Sie immer direkt zum Sammelplatz
 - Alarmsignale beachten
 - Personen im Bereich alarmieren
 - ortsunkundige oder hilfsbedürftige Personen mitnehmen
 - Toiletten, Nebenräume kontrollieren
 
Verhalten im Brandfall
- Warnen Sie andere Personen
 - unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermeiden, d.h. Fenster und Türen schließen bzw. geschlossen halten
 - Menschenrettung geht vor Rettung von Sachgütern und vor Brandbekämpfung
 - gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
 - bei Bränden an elektrischen Anlagen Strom sofort abschalten (wenn ungefährdet möglich!)
 - Aufzüge dürfen nicht benutzt werden, da im Brandfall mit einem Stromausfall zu rechnen ist
 - stark verqualmte Räume gebückt oder kriechend verlassen
 - Löschversuch unternehmen: Brände möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen
 - Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchführen (Kleinbrände ohne gefährdende Rauchentwicklung)
 - brennende Personen nicht fortlaufen lassen -> mit Feuerlöscher ablöschen (aus 2-3m Abstand; nicht ins Gesicht zielen)
 
Sicherer Arbeitsweg
- genügend Zeit einplanen
 - Rücksicht im Straßenverkehr
 - Geschwindigkeit der Verkehrssituation und dem Wetter anpassen
 - rechtzeitig Beleuchtung einschalten
 - helle bzw. reflektierende Kleidung besonders in der dunklen Jahreszeit wählen
 - geeignetes Schuhwerk tragen
 - Verkehrsmittel in technisch einwandfreiem Zustand halten
 - Fahrradhelm tragen ist sinnvoll und wichtig
 - nicht ablenken lassen – Handy kann warten!