M.A.-Studiengang "Romanistik" - Besondere Zugangsvoraussetzungen
Nachweis über ausreichende Kenntnisse wenigstens einer der folgenden romanischen Sprachen verfügen:
a) Französisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
b) Italienisch auf dem Niveau B2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
c) Portugiesisch auf dem Niveau B2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
d) Spanisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Zugangsvoraussetzung ist ferner der Nachweis von Grundkenntnissen der lateinischen Sprache. Der Nachweis wird geführt durch das Kleine Latinum oder eine universitäre Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse. Der Nachweis kann ferner durch Schulunterricht Latein im Umfang von wenigstens drei Jahren oder bei Beginn des Lateinunterrichts in Sekundarstufe im Umgang von wenigstens zwei Jahren mit einer Durchschnittsnote von jeweils mindestens 4,0 geführt werden.
Die oben genannten Nachweise sind bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; die Nachweise sind Immatrikulationsvoraussetzung, eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.