17/07/2013:
Gerüstbauer erhalten endlich Mindestlohn

Bereits im August 2011 hatten sich die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die in der Bundesinnung Gerüstbau bzw. im Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgeber auf eine bundesweit gültige Lohngrenze von 9,50 Euro für die etwa 20.000 Gerüstbauer in Deutschland verständigt (siehe 01.08.2011). Das anschließende Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags durch das Bundesarbeitsministerium entpuppte sich jedoch als langwieriger juristischer und inhaltlicher Abstimmungsprozess, der sich entsprechend in die Länge zog. Erst ein im Februar 2013 vorgelegter überarbeiteter Mindestlohntarifvertrag brachte dann den Durchbruch.

Einer Meldung des Handelsblatts zufolge habe das Bundeskabinett jetzt die Verordnung des Bundesarbeitsministerium gebilligt, die den Mindestlohn für Gerüstbauer auf zehn Euro die Stunde festlege. Die Regelung werde ab 1. August in Kraft treten.

Quelle: Handelsblatt vom 17.07.2013

Weiterlesen:
WSI-Tarifarchiv: Tabelle der tariflichen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz.