14/07/2010: Kabinett hat Pflege-Mindestlohn beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern die Einführung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche beschlossen. Nach Angaben der Frankfurter Rundschau würden knapp 600.000 Pflegehilfskräfte ab August 2010 Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn haben, der im Westen bei 8,50 Euro, im Osten bei 7,50 Euro liege. Im Januar 2012 und im Juli 2013 würden die Stundenlöhne noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben. Entgegen der ursprünglichen Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen (siehe 20.05.2010), gelte die Regelung bis Ende 2014. Wie alle anderen Branchen-Mindestlöhne werde er aber im Verlauf des Jahres 2011 auf seine Wirkung überprüft.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums, so die FR weiter, gelte die Mindestlohn-Verordnung nicht für alle etwa 800.000 Menschen, die in Deutschland in der Pflegebranche arbeiteten, sondern nur für Arbeitnehmer in der Altenhilfe, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbrächten. Dazu gehörten etwa das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern.
Hilfskräfte in der Krankenpflege sowie reine Haushaltshilfen, Auszubildende und Praktikanten werden von der Mindestlohn-Verordnung nicht erfasst. Und auch für Pflegefachkräfte gibt es keine verbindliche Lohnuntergrenze.

Quelle: FR online vom 14.07.2010