In publica commoda

Hilfen zur Systemakkreditierung


Akkreditierungsagenturen betreuen und führen die Akkreditierungsverfahren durch. Sie werden vom Akkreditierungsrat zugelassen. Das Verfahren zur Systemakkreditierung an der Universität Göttingen wird von der ZEvA betreut.


Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) festgelegt. Als wesentliche Neuerung kommt dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung seit 2018 die Aufgabe zu, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden.


Ist der Zeitraum zwischen zwei (internen) Akkreditierungsentscheidungen. Die interne Akkreditierung findet für jedes Cluster im Zeitraum bis zum Wintersemester 2026/27 erstmalig statt, anschließend regelmäßig im Rhythmus von 6 Jahren. Mit erfolgreicher Systemreakkreditierung wird eine Erweiterung des internen Akkreditierungszyklus auf 8 Jahre angestrebt.


Absolvent*innen eines Studiengangs, die nach Maßgabe des dezentralen QM-Systems in das dezentrale Verfahren eingebunden sind.


Zur Durchführung des zentralen Verfahrens wird ad hoc eine Bewertungskommission aus universitätsinternen, jedoch fakultätsfremden Mitgliedern zusammengesetzt. Die Bewertungskommission führt die Bewertung anhand der Ergebnisse des dezentralen Verfahrens, den aktuellen Studiengangsordnungen und den Gutachten der externen, am dezentralen Verfahren beteiligten Gutachtenden durch und schlägt in einem Bewertungsbericht mögliche Auflagen und Empfehlungen vor.

Um Mitglied einer Bewertungskommission zu werden, muss man Mitglied des Bewertungspools (s.u.) sein und sich für ein zentrales Verfahren bewerben, das auf der Homepage ausgeschrieben wurde.


Interessierte Universitätsmitglieder aus allen Statusgruppen, die bereit sind, als Mitglieder interner Bewertungskommission an internen Akkreditierungsverfahren zu Studiengängen anderer Fakultäten mitzuwirken, können für den Bewertungspool nominiert werden.

Nominierungsberechtigt sind Organe der Universität, der Fakultäten und der Studierendenschaft.


Ein Cluster ist ein Bündel mehrerer, fachlich-inhaltlich verwandter Studiengänge, die zum Zwecke der Akkreditierung gemeinsam betrachtet werden. Aktuell hat die Universität ca. 60 Cluster aus ihren ca. 200 Studienangeboten gebildet.


Ist der Teil des QM-Systems der Universität Göttingen, der von den Fakultäten durchgeführt wird.

Die Universität Göttingen hat sich bewusst dafür entschieden, ihren Fakultäten in der Ausgestaltung der dezentralen QM-Systeme Gestaltungsfreiräume einzuräumen, also nicht alle Studiengänge und Wissenschaftskulturen über denselben Kamm zu scheren. Die Fakultäten haben unter Berücksichtigung eines überschaubaren Sets an Rahmenbedingungen, ihr eigenes dezentrales Qualitätsmanagementkonzept auf ihre jeweiligen Spezifika hin formuliert.


Transparenz und Dokumentation werden über ein für die Systemakkreditierung konzipiertes zentrales Dokumentenmanagementsystem sichergestellt. Die Beteiligten am Verfahren und Statusgruppen erhalten im Rahmen eines Rechtekonzeptes Zugang zum System. Die Dokumentation ist von allen Beteiligten durchzuführen.


Ist die (interne) Akkreditierung eines neu eingerichteten Studienangebotes.


Externe Gutachtende sind an Akkreditierungsverfahren zu beteiligen und sind Vertreter*innen der Fachwissenschaft, der Berufspraxis sowie der Studierenden.

Im QM-System der Universität Göttingen werden die externen Gutachtenden am dezentralen Verfahren beteiligt und verfassen anschließend eine gutachterliche Stellungnahme für jeden Studiengang. Die Einbindung findet mind. einmal pro Akkreditierungszyklus auf Clusterebene statt. Die Gutachten wiederum fließen in das zentrale Verfahren zur internen Akkreditierungsentscheidung ein.


Ist die interne Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates für intern geprüfte Studienangebote im Rahmen der Systemakkreditierung.


Sind das Kernelement der dezentralen Verfahren und haben zum Ziel, in einem breiten, partizipativen Ansatz mit allen Stakeholdern sowie externen Gutachtenden regelmäßig über die Studienangebote ins Gespräch zu kommen. Auf dezentraler Seite gibt es viele verschiedene Ausprägungen und Bezeichnungen für Qualitätsrunden: Qualitätsrunden für alle Stakeholder, Qualitätsrunden für einzelnen Statusgruppen, von Delegierten- bis hin zu Vollversammlungsformaten sowie „Thementage“, „kleine Runden“, „große Runden“, „Tag der Lehre“, „Tag der Studierenden“, „Qualitätszirkel“, „(Auftakt-)Workshop“.


Ist die (interne) Akkreditierung bereits bestehender Studienangebote in Clustern.


Für jeden Studiengang werden von zentraler Seite Kennzahlen zur Verfügung gestellt. Inhaltlich werden verschiedene Quellen ausgewertet zu Themen wie Studienbeginn, Studienverlauf, Studienabschluss, Studienzufriedenheit etc. pp. Die Bereitstellung erfolgt über das Dokumentenmanagementsystem.


Ist die Akkreditierung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule in Studium und Lehre. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen und damit der Verpflichtung zur Akkreditierung von Studienangeboten nachzukommen.


Ist das Verfahren, in dem die Universität Göttingen nachweist, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Mit der Systemakkreditierung erhält sie das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen (interne Akkreditierung).

Im November 2019 wurde die Universität zum Hauptverfahren zugelassen.


Bei der Planung von wesentlichen Änderungen ist zusätzlich zum regulären Zeitplan eine Qualitätsrunde durchzuführen (soweit die wesentlichen Änderungen nicht als Ergebnis einer regulären Qualitätsrunde erwachsen ist). Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere die Umbenennung eines Studiengangs oder die Einführung und Aufgabe von Studienschwerpunkten.


Ist das Kernelement des zentralen Verfahrens, in dem eine Bewertungskommission die Ergebnisse des dezentralen Verfahrens heranzieht und eine Akkreditierungsempfehlung (Bewertungsbericht) für das Präsidium erarbeitet.


Im zentralen Verfahren, das auf Basis der Ergebnisse des dezentralen Verfahrens punktuell durchgeführt wird, steht die eigentliche interne Akkreditierungsentscheidung im Fokus. Ein weiterer Bestandteil ist die Wirksamkeitsüberprüfung des QM-Systems für Studium und Lehre.