Informationen und Unterstützungsangebote

Kurz-Gebrauchsanweisung für diese Internetseite mit Aufklappboxen: Bitte die folgenden Überschriften unten anklicken, um zu den Informationen zu gelangen.

  • Die Webseite der Schwerbehindertenvertretung bietet einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Regelungen für schwerbehinderte Beschäftigte, nennt informative Ratgeber und hilfreiche Tipps ebenso wie universitätsinterne und -externe Beratungsangebote.
  • Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelten zum Teil andere rechtlichen Rahmenbedingungen, sie können auf verschiedene Angebote zurückgreifen. Die Webseite „barrierefrei studieren“ der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bietet hierzu Informationen. Studierende der Human- und Zahnmedizin finden Ansprechpersonen auf der Webseite „Studieren mit Beeinträchtigungen“ der Universitätsmedizin Göttingen (UMG).

  • Die Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen fördert explizit die barrierefreie Qualifizierung und Vernetzung der schwerbehinderten und chronisch erkrankten promovierenden und promovierten Mitglieder.
  • Die Göttinger Graduiertenschule für Gesellschaftswissenschaften vergibt Fördermittel unter Einbezug des intersektionalen Zusammenwirkens verschiedener Diversitätsdimensionen (u.a. Behinderung bzw. chronische Erkrankung
  • Zur Förderung eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen von Erasmus+ und Key Action können Teilnehmende mit Beeinträchtigung finanzielle Zuschüsse zu ihren Mehrkosten erhalten.

Die Universität Göttingen hat sich mit Inkrafttreten der Inklusionsvereinbarung im Mai 2018 dazu entschlossen, einen Inklusionsfonds einzurichten. Im Sommer 2020 wurde nun vom Präsidium das 2-jährige Pilotprojekt zur Einrichtung eines Inklusionsfonds mit Beginn 01.10.2020 in der Gesamthöhe von 50.000 EUR aus dem zentralen Fonds bewilligt. Im Rahmen dessen werden Inklusionsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung verschiedener Statusgruppen realisiert, für die es wenig bis keine Fördermöglichkeiten von zuständigen Rehabilitationsträgern oder Integrationsämtern gibt, um Finanzierungslücken zu kompensieren. Ausgeschlossen ist die Förderung baulicher Inklusions-Maßnahmen, weil damit das Gesamtfördervolumen sehr schnell erreicht bzw. überschritten wird. Die Förderung dient dazu, dezentrale und zentrale Einrichtungen bzw. Fakultäten zu unterstützen, in denen Menschen mit Behinderung tätig sind, und Anreize zu schaffen, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.