Informationen für Studierende, die einen Erasmus+-Aufenthalt im Ausland in Erwägung ziehen

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Sprechzeiten werden nach Terminvergabe (=> StudIP) angeboten.
Gerne können Sie sich auch per Mail (erasmus@psych.uni-goettingen.de) oder telefonisch (Tel. 0551-3923652) an uns wenden!


hand-1332778_960_720 Überblick/Informationen zu Partneruniversitäten


1. Genereller Leitfaden

Informationen in diesem Abschnitt helfen, einen guten Gesamtüberblick über das ERASMUS+-Programm zu gewinnen.

1.1 ERASMUS+-Website der Universität (z.B. für Credits, finanzielle Untersützung usw.)

1.2 Study abroad - Von Göttingen ins Ausland (Präsentationsfolien der Study Abroad)

1.3 Aktuelle Ausschreibung Erasmus+ KA 131 Studierendenmobilität und Informationen zum dezentralen Auswahlverfahren (PDF)

1.4 Leitfäden für Studierende & Formular- und Verfahrens-Checkliste für Studierende von Göttingen International

1.5 Formulare zur Abwicklung der Mobilität

Weitere nützliche Websites: Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD), ERASMUS+ Studenten-Netzwerk




2. Vor der Bewerbung (Deadline ist der 31. Januar eines jeden Jahres)

Informationen in diesem Abschnitt helfen bei der Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt.

Zum Bewerbungszeitpunkt (31. Januar) müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Mind. 1. Fachsemester (= mind. 3. FS bei Antritt der Mobilität)
  • Persönliche & fachliche Motivation, inkl. Überlegung zur Finanzierung des Auslandsstudiums


Sprachbezogene Zugangsvoraussetzungen zum Bewerbungszeitpunkt (31. Januar):

  • Mind. B1 - wenn Englisch, Spanisch oder Französisch Arbeits-/Unterrichtssprache ist
  • Mind. A2 - in der Unterrichts-/Landessprache, wenn keine der drei oben genannten Sprachen Unterrichtssprache ist



Grundsätzlich sollte ein Sprachnachweis nicht älter als drei Jahre sein. Eine Ausnahme stellt die Hochschulzugangsberechtigung dar, die nicht älter als vier Jahre sein soll.

Es wird bei der Bewerbung positiv gesehen, wenn man Kenntnisse in der Landessprache vorweisen kann, auch wenn die Unterrichtssprache Englisch ist (z. B. Osteuropa).

Wichtiger Hinweis: Ein Einstufungstest kann NICHT als Nachweis des angeforderten Sprachniveaus akzeptiert werden! Bitte buchen Sie stattdessen baldmöglichst einen Sprachtest, um das dadurch erworbene Zertifikat mit Ihrer Bewerbung bis zum 31. Januar einzureichen. Alternativ reichen Sie zum 31. Januar einen Nachweis über die Anmeldung zur Prüfung ein.


=> Anmeldung zum Sprachtest



2.1 Liste der derzeitigen Partneruniversitäten (Name, Plätze, Verweildauer)

2.2 Erfahrungsberichte von vorherigen ERASMUS+-Studenten

2.3 Präsentationsfolien der ERASMUS+-Infoveranstaltung (siehe Downloads)

2.4 Bewerbungsunterlagen



3. Wichtige Vorkehrungen vor der Abreise

Nach einer Zusage von Seiten des GEMIs sollte man weiterhin

3.1 Den Platz im MoveON-Portal annehmen

3.2 Überlegungen zur möglichen Beurlaubung anstellen (Achtung! Es dürfen während des Urlaubssemesters keine Prüfungen an der Heimatuni absolviert werden!)

3.3 Persönlich von der Gastuniversität wegen der Einschreibung kontaktiert werden

Bitte beachten: Für Aufenthalte im Wintersemester erfolgt die Nominierung durch uns an der Partneruni im Frühjahr, für Aufenthalte im Sommersemester jedoch erst im Herbst!

3.4 Das Online Learning Agreement erstellen (NACH der Nominierung durch uns an der Partneruni; Kontaktperson: Dr. Nuria Brinkmann, Email: erasmus@psych.uni-goettingen.de).

Das Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein verpflichtendes Dokument für einen Erasmus+ Aufenthalt. Die Lernvereinbarung enthält die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten und die Kurse, die sie später in Göttingen anerkennen lassen wollen. Damit es gültig ist, müssen Studierende, Programmbeauftragte bzw. befugte Person und die Partnereinrichtung unterzeichnen.

Wenn Sie für ein komplettes akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren möchten, sollten Sie in der Lernvereinbarung Kurse für alle geplanten Semester erfassen. Ist das nicht möglich, müssen sie vor Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement erstellen.


Zusätzlich gibt der Leifaden von Göttingen International (siehe dazu 1.4) einen ausführlichen Überblick über die einzureichenden Dokumente.



4. Wichtige Schritte nach der Rückkehr

4.1 Einreichen aller Dokumente (siehe 1.4)

4.2 "Online-Bericht" ausfüllen und abschicken (nach Beendigung des Aufenthaltes erhalten Sie einen persönlichen Link)

4.3 Schreiben eines Erfahrungsberichtes (für Beispiele siehe 2.2)



5. Weitere nützliche Links