Studierendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131) (2021-2027)
Mit Erasmus+ KA 131 können Studierende studiengebührenfrei für 2 bis 12 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) an einer Erasmus+ Partnerhochschule der Universität Göttingen in ihrem Fachbereich studieren.
Göttingen International und die Erasmus+ Programmbeauftragten an den Fakultäten unterstützen Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Auf der Seite des Swiss European Mobility Programms finden Sie alle relevanten Informationen für Aufenthalte in der Schweiz.
Für interessierte Studierende
Recherche- Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität gibt einen Überblick über Ihre Erasmus+ Studienmöglichkeiten. Unsere Handreichung unterstützt Sie bei der Recherche.
Erasmus+ KA 131 Programmländer
- Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
- Assoziierte Partner der EU: Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei
- Auch die Internetseiten Ihrer Fakultäten und Seminare liefern wichtige Informationen. Lesen Sie diese Seiten vor einer Bewerbung aufmerksam durch. Hier geht es zu den Kontaktdaten der Programmbeauftragten inklusive Webseiten.
Im individuellen Gespräch lassen sich Fragen klären und Möglichkeiten aufzeigen. Nutzen Sie das Angebot für eine persönliche Beratung in der Fakultät oder bei Göttingen International.
Info-Veranstaltungen der Auslandsstudienberatung von Göttingen International
Kontakte der Erasmus+ Programmbeauftragten und des Erasmus+ KA 131 Teams
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Wer kann sich bewerben?
- Darlegung persönlicher und fachlicher Motivation, inkl. einer kurzen Skizzierung über die geplante Finanzierung des Auslandsstudiums (Vorlage Motivationsschreiben),
- Immatrikulationsbescheinigung des Bewerbungssemesters,
- FlexNow Leistungsnachweis mit Prozentrang, bei Bewerbung im 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs Hochschulzugangsberechtigung bzw. 1. Mastersemester Zeugnis des Bachelor-Abschlusses,
- Sprachnachweis/e. In der Ausschreibung ist eine nicht abschließende Übersicht über mögliche Nachweise enthalten. Studierende, die ihre Muttersprache als erste Unterrichtssprache angeben, verwenden bitte die Vorlage Sprachnachweis für Muttersprachler*innen.
Das Programm richtet sich an alle regulär immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Göttingen.
Die jeweils aktuelle Ausschreibung (s. u.) enthält die wesentlichen Informationen zum Bewerbungsprozess. Die Bewerbung und der Upload aller relevanten Dokumente erfolgt online über das Erasmus+ KA 131 Bewerbungsportal. Die Registrierung im Bewerbungsportal erfolgt mit der @stud.uni-goettingen.de-Adresse. Vor Einreichung der Bewerbung wird dringend empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der*m Erasmus+ Programmbeauftragten zu vereinbaren.
Die Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Ausfüllen eines Online-Formulars (inkl. Datenschutzerklärung) müssen (mindestens) die nachfolgenden Dokumente per Upload eingereicht werden:
Bewerbungsfrist für das folgende akademische Jahr (Start Winter- und Sommersemester): 31. Januar
Achtung! Für Studierende der Medizin gilt der 10. Januar.
Tipp: Die Auslandsstudienberatung bietet im Januar einige virtuelle Offene Gruppenberatungen zu FAQ zur Bewerbungsphase an.
Die Erasmus+ Programmbeauftragten teilen Ihnen das Ergebnis des Auswahlprozesses mit.
Sie erhalten von Ihren Erasmus+ Programmbeauftragten das Formular „Nominierungsbestätigung“ mit Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. Das Formular muss vollständig unterzeichnet bis zum 30.04. des akademischen Jahres in der Abteilung Göttingen International vorliegen. Informieren Sie sich, bis wann Sie das Dokument vorab in Ihrer Fakultät einreichen müssen.
Erfolgreich nominierte Studierende werden von ihren Programmbeauftragten formal an der Partnerhochschule angemeldet bzw. "nominiert", meist zwischen März und Juni.
Die Abteilung Göttingen International plant Sie nach Bearbeitung der Nominierung offiziell für einen Erasmus+ Austausch ein. Ende Mai bis Mitte Juni bekommen die Studierenden und Programmbeauftragten weitere Informationen.
- Übersicht der Erasmus+ Key Action 131 Förderraten (Call 2021) – (einsemestrige Aufenthalte WS 2022/23 – Ländergruppe 3)
- Übersicht der Erasmus+ Key Action 131 Förderraten (Call 2022) – (einsemestrige Aufenthalte WS 2022/23 – Ländergruppen 1 & 2; zweisemestrige Aufenthalte Start WS 2022/23 – SoSe 2023; einsemestrige Aufenthalte SoSe 2023)
Eine Erasmus+ Förderung ist keine Vollförderung, sondern ein Mobilitätszuschuss. Die Programmländer sind in drei Länderkategorien mit entsprechender Förderrate (hohe, mittlere, niedrige Lebenshaltungskosten) unterteilt.
# | Ländergruppe | Gruppe | Rate pro finanziell gefördertem Monat (100%) |
---|---|---|---|
1 | Ländergruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 Euro |
2 | Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 Euro |
3 | Ländergruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 490 Euro |
Die Mittelverfügbarkeit ist abhängig vom jährlichen Budget (Drittmittel) sowie
- der Anzahl der erfolgreichen Nominierungen,
- der Verteilung der Nominierten auf die Länderkategorien,
- der Dauer der Aufenthalte und
- der Anzahl der beantragten Top ups (Social Top up, Green Travel).
Der Förderzeitraum und die maximale Förderdauer eines ein- oder zweisemestrigen Aufenthaltes variiert je nach Projekt bzw. bewilligten Budget.
Zwischen Aufenthalts- und Förderzeitraum gibt es i. d. R. eine Differenz, die sogenannten „Zero Grant“ Tage.
Eine Erasmus+ Förderung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
- Teilnahme an einem strukturierten Mobilitätsprogramm + Studienplatz + Status „Erasmus+ Studierende*r“
- Finanzielle Förderung (finanzierter Aufenthaltszeitraum)
- Zero Grant Förderung (nicht finanzierter akademische Aufenthaltszeitraum)
Förderung im akademischen Jahr 2023/24
- Das Grant Agreement enthält die maximale Fördersumme für den akademischen Aufenthaltszeitraum. Berechnungsgrundlage ist der geplante akademische Aufenthaltszeitraum. Es werden nur volle Monate gefördert (1 Monat = 30 Tage)
- Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind bis 15.06.2023 online zu melden. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
- Änderungen des geplanten akademischen Aufenthaltsdatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplantes Endes online über das Mobilitätsportal gemeldet werden. Meldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
- Einsemestrige Aufenthalte (min. 2 bis 5 Monate) werden min. 60 und max. 150 Tage gefördert.
- Aufenthalte von 6 bis 7 Monaten können maximal 5 Monate (150 Tagen) gefördert werden.
- Zweisemestrige Aufenthalte (ab 8 Monate) werden mit 240 Tagen gefördert.
- Aufenthalte von 9 -12 Monate können maximal mit 8 Monaten (240 Tagen) gefördert werden.
- Der tatsächliche akademische Aufenthaltszeitraum wird am Ende des Aufenthaltes durch das Certificate of Stay und/oder das Transcript of Record durch die Gasteinrichtung bestätigt.
Hinweis: Ist die seitens der Partnereinrichtung bestätigte Aufenthaltsdauer im Certificate of Stay (CoS) oder im Transcipt of Records (ToR) länger als in Grant Agreement angegeben, so gelten die zusätzlichen Tage als Zero-Grant-Phase.
Beispiele:
Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 4 Monate und 15 Tage (135 Tage gesamt). Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 120 Tage und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.
Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 255 Tage. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 240 Tage (8 Monate) und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.
Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 6 Monate. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 150 Tage (5 Monate) und der Zero Grant-Anteil 1 Monat (= 30 Tage).
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt in zwei Raten (75 % / 25 %). 75 % der maximalen Fördersumme werden zu Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, wenn
- das vollständige Learning Agreement unterzeichnet (3 Unterschriften) vorliegt,
- die Fördervereinbarung nebst Anlagen von beiden Parteien unterschrieben vorliegt,
- der ggf. verpflichtende OLS-Sprachtest (s. auch Checkliste) durchgeführt wurde,
- die Immatrikulation des geförderten Semesters vorliegt und
- die Ankunftsbestätigung der Gasthochschule im Mobilitätsportal der Abteilung Göttingen International als PDF-Dokument hochgeladen wurde (spätestens bis 4 Wochen nach Beginn des akademischen Aufenthaltes).
Die restlichen 25 % der maximalen Fördersumme erhalten Sie nach Beendigung des Aufenthaltes, wenn
- das Certificate of Stay und das Transcript of Records im Mobilitätsportal hochgeladen wurden
Pro Semester sind mindestens 10 ECTS verpflichtend zu erbringen und mittels Transcript of Records nachzuweisen.
Bei Nichteinhaltung der Fristen und/oder der Nichterfüllung der Mindestanzahl ECTS und/oder Einreichung der Pflichtdokumente behält sich die Abteilung Göttingen International vor, bereits gezahlte Fördermittel zurückzufordern.
Änderungen und Verlängerungen
Änderungen den akademischen Aufenthalt betreffend, sind bitte unverzüglich der Abteilung Göttingen International mitteilen.
- Bei Nicht-Antritt der Mobilität ist Göttingen International unter Nennung des Grundes sofort zu benachrichtigen unter erasmus@uni-goettingen.de.
- Bei einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts, ist Göttingen International unter Nennung des Grundes sofort zu benachrichtigen unter erasmus@uni-goettingen.de.
- Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind bis 15.06.2023 online über das Mobilitätsportal zu melden. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
- Änderungen des geplanten akademischen Enddatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes online über das Mobilitätsportal gemeldet werden. Eine Meldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
- Eine Verlängerungen um ein weiteres Semester ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vertragliche Vereinbarung Ganzjahresplätze umfasst und alle Parteien der Verlängerung formlos per E-Mail zustimmen.
- Eine Verlängerung um ein weiteres Semester wird nicht finanziell gefördert.
- Verlängerungen des Aufenthaltes über das Sommersemester 2024 hinaus sind nicht möglich.
Studierende, die mit einem emissionsarmen Transportmittel zum Studienort reisen, haben die Möglichkeit, einen Zusatzantrag zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für nominierte Studierende
Das Erasmus+ KA 131 Team der Abt. Göttingen International veranstaltet im Juni bzw. November für nominierte Studierende Info-Sessions zu den Themen Dokumentenmanagement und Förderung. Die Einladung erfolgt per Mail. Die Teilnahme wird vorausgesetzt. Die Erasmus+ Checkliste mit Leitfaden hilft dabei, immer einen Überblick über die jeweils nächsten Schritte zu behalten.
Ablauf eines Erasmus+ geförderten StudienaufenthaltsInformationen erhalten Sie von Ihrer*m Erasmus+ Programmbeauftragten und der aufnehmenden Hochschule. Hilfreiche Hinweise finden Sie auch in Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren an den Partneruniversitäten variieren können. Eine Nominierung und Anmeldung durch Göttingen International erfolgt grundsätzlich nicht.
Das Online Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein Pflichtdokument für einen Erasmus+ geförderten Aufenthalt. Die Lernvereinbarung enthält die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten und die Kurse, die sie später in Göttingen anerkennen lassen wollen. Ein vollständiges und damit gültiges Learning Agreement enthält Unterschriften folgender Personen: Teilnehmer*in, Programmbeauftragte*r bzw. befugte Person der Heimatfakultät und Ansprechperson an der Partneruniversität.
Wenn Sie für ein komplettes Akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren möchten, sollten Sie in der Lernvereinbarung Kurse für alle geplanten Semester erfassen. Ist das nicht möglich, müssen sie vor Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement erstellen.
Bitte beachten Sie, dass das vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Learning Agreement for Studies bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters über das Mobilitätsportal der Universität Göttingen zur Verfügung gestellt werden muss. Vor allem Studierende, die ihren Erasmus+ Aufenthalt zum Wintersemester beginnen, sollten bereits im Mai/Juni mit der Vorbereitung beginnen, denn aufgrund von Urlaubszeiten kann sich der Prozess erheblich verzögern.
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung des Online Learning Agreements verpflichtend ist. Seitens der Universität Göttingen steht keine Word-Version zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Problemen während der Erstellung des Online-Dokuments bitte an Ihre*n Erasmus+ Programmbeauftragte*n. Eine Anleitung für die Erstellung des Online Learning Agreements finden Sie unter "Dokumente für die Prorgrammdurchführung".
Teilnehmende müssen im Rahmen der Unterzeichnung der Erasmus+ KA 131 Förderzusage bestätigen, dass sie krankenversichert sind und eine Haftpflichtversicherung haben. Hierfür müssen die Versicherungsnamen sowie die Versichertennummern angegeben werden. Darüber hinaus werden Unfallversichungen für die Freizeit sowie Auslandskrankenschutz (inkl. Übernahme von Rücktransportkosten) dringend empfohlen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Die Erasmus+ KA 131 Förderzusage (sog. Grant Agreement) wird erst nach Einreichung eines vollständigen Online Learning Agreements ausgehändigt (s. o.). Das Dokument muss in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original eingereicht werden.Hinweis: Studierende, die bis Mitte Mai (Start WiSe) bzw. Mitte November (Start SoSe) ein vollständiges Online Learning Agreement über das Mobilitätsportal der Universität Göttingen eingereicht haben (s. o.), erhalten Ihre Erasmus+ Förderzusage (Grant Agreement) vom Erasmus+ KA 131 Team während der Info-Sessions für nominierte Studierende im Juni bzw. November. Sollte zu diesem Zeitpunkt erst eine Version mit der Unterschrift der*s Erasmus+ Teilnehmers*in und der*s Erasmus+ Programmbeauftragten vorliegen, kann diese vorläufige Version schon im Moblitätsportal eingereicht werden. In diesem Fall kann die Förderzusage während der Info-Session eingesehen werden. Sollte zu den genannten Zeitpunkten noch kein Online Learning Agreement vorliegen, wird die Erasmus+ KA 131 Förderzusage per Mail gesendet.
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Key Action 131-Programm müssen einen verpflichtenden Online-Sprachtest absolvieren. Sofern eine der folgenden Sprachen erste Unterrichtssprache während des Auslandsaufenthalts sein wird, muss der Test vor Aufenthaltsbeginn absolviert werden: Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR) oder Italienisch (IT). Angebote in weiteren EU-Sprachen als auch Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch werden sukzessive eingebunden.
Dieser sogenannte "Online Language Support" (OLS) bietet Erasmus+ Geförderten verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen. Der Test ist in der Regel keine Grundlage für Auswahl und Annahme an der Gasthochschule. Die Abteilung Göttingen International bzw. die eu|academy informiert Sie, wenn Sie einen Online-Sprachtest absolvieren müssen. Muttersprachler*innen sind vom verpflichtenden Test befreit.
Hinweis für Geförderte im Akademischen Jahr 2022/23: Die Implementierung der neuen EU-Datenbank eu|academy für das verpflichtende Sprach-Assessment (sog. "OLS" - Online Language Support) verzögert sich. Vor diesem Hintergrund werden alle Erasmus+ Geförderten im Akademischen Jahr 2022/23 vom verpflichtenden OLS-Assessment befreit. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie das OLS-Assessement freiwillig absolvieren. Eine Mitteilung, sobald die OLS-Funktion vollumfänglich bereit steht, erfolgt per Mail. Unabhängig davon können Sie gerne schon das Angebot der „eu|academy“ auf freiwilliger Basis nutzen. Neben den virtuellen Sprachtests und -kursen werden auch Selbstlernkurse zu weiteren Themen wie z. B. „migration & intergration“ oder „cities, urban & regional development“ angeboten.
Certificate of Arrival
Nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität lassen Sie sich bitte das Certificate of Arrival ausstellen und laden dieses innerhalb der ersten Wochen nach Aufenhaltsbeginn im Mobilitätsportal hoch. Erst nach Eingang dieses Dokuments kann die erste Rate Ihrer Förderung zur Auszahlung vorbereitet werden.
Certificate of Stay
Innerhalb des vereinbarten Studienzeitraums sind Sie an der Gasthochschule eingeschrieben und besuchen dort Lehrveranstaltungen. Als Erasmus+ Förderzeitraum zählt nur der Zeitraum, in welchem Sie akademisch verpflichtend vor Ort sein müssen – begonnen mit den Orientierungstagen bis zur letzten Prüfung. Dies wird durch die aufnehmende Einrichtung am Ende des Aufenthalts im „Certificate of Stay“ bestätigt.
Bitte nutzen Sie die Dokumente für die Programmdurchführung.
Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie die Bestätigung über Ihren Aufenthalt, das Transcript of Records und den Erasmus+ Erfahrungsbericht über das Mobilitätsportal einreichen sowie den Online EU-Survey ausfüllen.
Vorbereitung, Beurlaubung, Anerkennungen – für den Auslandsaufenthalt gibt es einiges zu beachten. Unser A–Z der Aufenthaltsplanung unterstützt Sie.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & LeitfädenFür Teilnehmer*innen im Akademischen Jahr 2022/23:
- Checkliste & Leitfaden für Studierende 2022/23
- Präsentation der Informationsveranstaltung für nominierte Studierende des Calls 2022 (November 2022)
- Checkliste & Leitfaden für Studierende 2023/24
- Präsentation der Informationsveranstaltung für nominierte Studierende des Calls 2023 (Juni 2023)
Für Teilnehmer*innen im Akademischen Jahr 2023/24:
- Online Learning Agreement (Bitte vorherige Absprache mit dem/der Programmbeauftragten)
- Anleitung Online Learning Agreement für Studierende - Studium
- Certificate of Arrival
- Certificate of Stay - Erasmus+ Key Action 131 (für Aufenthalte ab WiSe'22)
Bitte laden Sie die erforderlichen Dokumente über das Formular "Upload von Dokumenten" mit der Zuordnung "Erasmus+ KA131 Studium" im Mobilitätsportal hoch:
Ein Kurzanleitung finden Sie hier.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und bieten nominierten Studierenden (Call 2023/24) nach den Info-Sessions ab dem 28.06.2023 wieder jeden Mittwoch von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine virtuelle "Offene Sprechstunde" (nominierte Studierenden erhalten weitere Informationen und den Link zum BBB-Raum im Mai), aber vielleicht finden Sie die passende Antwort auf Ihre Frage auch schnell und unkompliziert in unseren FAQ
Die Erasmus Studentencharta informiert über Rechte und Pflichten sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms von Heimathochschule und aufnehmender Hochschule erwartet werden kann.
Erasmus Student charter (in Englisch)
Kontakt:
Patricia Missler
Beratung Erasmus + KA 131 /
Outgoing Studierende (Studium & Praktika)
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Telefon: + 49 (0)551 39 21344
E-Mail: patricia.missler@uni-goettingen.de
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individuelle Beratung?
Bitte benutzen Sie den Usernamen und das Passwort Ihres Studierendenaccounts. Die Anmeldedomäne lautet ug-student\. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den IT Support.
Erasmus+ Key Action 131 Team
E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21306
+ 49 (0)551 39 21330

Studierende, die zu einer den unten genannten Gruppen gehören, können eine Erhöhung von 250,00 € pro finanziell geförderten Monat beantragen.