Studierendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131) (ab 2021)
Mit Erasmus+ KA 131 können Studierende für 2 bis 12 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) studiengebührenfrei an einer Erasmus+ Partnerhochschule der Universität Göttingen in ihrem Fachbereich studieren.
Göttingen International und die Erasmus+ Programmbeauftragten an den Fakultäten unterstützen Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Für interessierte Studierende
Recherche- Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität gibt einen Überblick über Ihre Erasmus+ Studienmöglichkeiten. Unsere Handreichung unterstützt Sie bei der Recherche.
Erasmus+ KA 131 Programmländer
- Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
- Assoziierte Partner der EU: Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei
- Auch die Internetseiten Ihrer Fakultäten und Seminare liefern wichtige Informationen. Lesen Sie diese Seiten vor einer Bewerbung aufmerksam durch. Hier geht es zu den Kontaktdaten der Programmbeauftragten inklusive Webseiten.
Im individuellen Gespräch lassen sich Fragen klären und Möglichkeiten aufzeigen. Nutzen Sie das Angebot für eine persönliche Beratung in der Fakultät oder bei Göttingen International.
Kontakte der Erasmus+ Programmbeauftragten und des Erasmus+ KA 131 Teams
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Wer kann sich bewerben?
- Darlegung persönlicher und fachlicher Motivation, inkl. einer kurzen Skizzierung über die geplante Finanzierung des Auslandsstudiums (Vorlage Motivationsschreiben),
- Immatrikulationsbescheinigung des Bewerbungssemesters,
- FlexStat-Ranking, bei Bewerbung im 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs Hochschulzugangsberechtigung,
- Sprachnachweis/e. In der Ausschreibung ist eine nicht abschließende Übersicht über mögliche Nachweise enthalten. Studierende, die ihre Muttersprache als erste Unterrichtssprache angeben verwenden bitte die Vorlage Sprachnachweis für Muttersprachler*innen.
Das Programm richtet sich an alle regulär immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Göttingen.
Die jeweils aktuelle Ausschreibung (s. u.) enthält die wesentlichen Informationen zum Bewerbungsprozess. Die Bewerbung und der Upload aller relevanten Dokumente erfolgt online über das Mobilitätsportal. Vor Einreichung der Bewerbung wird dringend empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der*m Erasmus+ Programmbeauftragten zu vereinbaren.
Die Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Ausfüllen eines Online-Formulars (inkl. Datenschutzerklärung) müssen (mindestens) die nachfolgenden Dokumente per Upload eingereicht werden:
Bewerbungsfrist für das folgende akademische Jahr (Start Winter- und Sommersemester): 31. Januar
Achtung! Für Studierende der Medizin gilt der 10. Januar.
Die Erasmus+ Programmbeauftragten teilen Ihnen das Ergebnis des Auswahlprozesses mit.
Sie erhalten von Ihren Erasmus+ Programmbeauftragten das Formular „Nominierungsbestätigung“ mit Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. Das Formular muss vollständig unterzeichnet bis zum 30.04. des akademischen Jahres in der Abteilung Göttingen International vorliegen. Informieren Sie sich, bis wann Sie das Dokument vorab in Ihrer Fakultät einreichen müssen.
Erfolgreich nominierte Studierende werden von ihren Programmbeauftragten formal an der Partnerhochschule angemeldet bzw. "nominiert", meist zwischen März und Juni.
Die Abteilung Göttingen International plant Sie nach Bearbeitung der Nominierung offiziell für einen Erasmus+ Austausch ein. Ende Mai bis Mitte Juni bekommen die Studierenden und Programmbeauftragten weitere Informationen.
Förderung:
- Übersicht der Erasmus+ Key Action 103/131 Förderraten 2021/22
- Übersicht der Erasmus+ Key Action 131 Förderraten (Call 2021) – (einsemestrige Aufenthalte WS 2022/23 – Ländergruppe 3)
- Übersicht der Erasmus+ Key Action 131 Förderraten (Call 2022) – (einsemestrige Aufenthalte WS 2022/23 – Ländergruppen 1 & 2; zweisemestrige Aufenthalte Start WS 2022/23 – SoSe 2023; einsemestrige Aufenthalte SoSe 2023) Top Up für Green Travel:
- Studierende, die mit einem emmissionarmen Transportmittel zum Praktikumsort reisen, haben die Möglichkeit, einen Zusatzantrag zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Studierende mit Kind/ern
- Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung ab GdB 20 und/oder chronischer Erkrankung
- Studierende, deren Eltern keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss erworben haben (sog. "Erstakademiker*innen").
- Erwerbstätige Studierende, die einer mind. 6-monatigen regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem monatlichen Verdienst von > 450,00 und < 850,00 € vor Beginn der Mobilität nachgegangen sind. Bitte beachten Sie: Einer Beschäftigung während des Erasmus+ Auslandsstudium darf dann nicht nachgegangen werden.
Studierende, die zu einer den unten genannten Gruppen gehören, können eine Erhöhung von 250,00 € pro geförderten Monat beantragen.
Nach erfolgreicher Nominierung erhalten alle Studierenden im Juni per Mail eine Einladung, einen entsprechenden Zusatzantrag für Green Travel und/oder eines der o.g. Social top ups zu stellen. Die Frist zur Einreichung endet: 15.06.
Die Annahme der Zusatzförderung/en (Top ups) erfolgt i. d. R. im Rahmen der Austellung der Förderzusage durch eine Ehrenwörtliche Erklärung, in welcher von der begünstigen Person die Zugansgvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden. Ferner muss das Einverständnis erklärt werden, diese auf Aufforderung durch die Abteilung Göttingen International vorzuhalten.
Informationen für Aufenthalte in UK und in der Schweiz:
Aufenthalte in UK: Hier finden Sie weitere Informationen.
Aufenthalte in der Schweiz: Auf der Seite des Swiss European Mobility Programms finden Sie weitere Informationen.
Ausschreibungen:
Die Ausschreibungen für das Akademische Jahr 2023/24 werden im Wintersemester 2022/23 veröffentlicht.
Für nominierte Studierende
Die Erasmus+ Checkliste mit Leitfaden hilft dabei, immer einen Überblick über die jeweils nächsten Schritte zu behalten.
Ablauf eines Erasmus+ geförderten StudienaufenthaltsGenaue Informationen erhalten Sie von der Gasthochschule und ggf. Ihrem/Ihrer Programmbeauftragten. Hilfreiche Hinweise finden Sie auch in Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität. Die Anmeldeverfahren an den Partneruniversitäten können variieren. Sprechen Sie daher die notwendigen Schritte zur Nominierung und Anmeldung mit dem/der Programmbeauftragten an der aufnehmenden Hochschule ab. Eine Nominierung und Anmeldung durch Göttingen International erfolgt grundsätzlich nicht.
Das Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein verpflichtendes Dokument für einen Erasmus+ Aufenthalt. Die Lernvereinbarung enthält die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten und die Kurse, die sie später in Göttingen anerkennen lassen wollen. Damit es gültig ist, müssen Studierende, Programmbeauftragte bzw. befugte Person und die Partnereinrichtung unterzeichnen.
Wenn Sie für ein komplettes akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren möchten, sollten Sie in der Lernvereinbarung Kurse für alle geplanten Semester erfassen. Ist das nicht möglich, müssen sie vor Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement erstellen.
Erst nach Einreichung des Learning Agreements erhalten Sie Ihre Erasmus+ Förderzusage (Grant Agreement) vom Erasmus+ KA 131 Team. Sie muss in zweifacher Ausfertigung im Original eingereicht werden.
Im Erasmus+ Key Action 131-Programm ist ein verpflichtender Online-Sprachtest zu absolvieren (ab August 2022). Sofern eine der folgenden Sprachen erste Unterrichtssprache während des Auslandsaufenthalts sein wird, muss der Test vor Aufenthaltsbeginn absolviert werden: Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR) oder Italienisch (IT).
Angebote in weiteren EU-Sprachen als auch Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch werden sukzessive eingebunden.
Dieser sogenannte "Online Language Support" (OLS) bietet Erasmus+ Geförderten verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen. Der Test ist in der Regel allerdings keine Grundlage für Auswahl und Annahme an der Gasthochschule. Die Abteilung Göttingen International bzw. die EU Academy informiert Sie, wenn Sie einen Online-Sprachtest absolvieren müssen. Muttersprachler*innen sind vom verpflichtenden Test befreit.
Certificate of Arrival
Nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität lassen Sie sich bitte das Certificate of Arrival ausstellen und laden dieses im Mobilitätsportal hoch. Erst nach Eingang dieses Dokuments kann die erste Rate Ihrer Förderung zur Auszahlung vorbereitet werden.
Certificate of Stay
Innerhalb des vereinbarten Studienzeitraums sind Sie an der Gasthochschule eingeschrieben und besuchen dort Lehrveranstaltungen. Als Erasmus+ Förderzeitraum zählt nur der Zeitraum, in welchem Sie akademisch verpflichtend vor Ort sein müssen – begonnen mit den Orientierungstagen bis zur letzten Prüfung. Dies wird durch die aufnehmende Einrichtung am Ende des Aufenthalts im „Certificate of Stay“ bestätigt.
Nach ihrem Aufenthalt müssen Sie die Bestätigung über Ihren Aufenthalt, das Transcript of Records und die Erfahrungsberichte einreichen. Bitte nutzen Sie dafür die Dokumente für die Programmdurchführung.
Vorbereitung, Beurlaubung, Anerkennungen – für den Auslandsaufenthalts gibt es einiges zu beachten. Unser A–Z der Aufenthaltsplanung unterstützt Sie.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & LeitfädenFür Teilnehmer*innen im SoSe 2022:
- Checkliste & Leitfaden für Studierende 2021/22
- Präsentation der Informationsveranstaltung für nominierte Studierende (Start SoSe 2022)
Für Teilnehmer*innen im Akademischen Jahr 2022/23:
- Checkliste & Leitfaden für Studierende 2022/23 (vorläufig)
- Präsentation der Informationsveranstaltung für nominierte Studierende des Calls 2022 (Start WiSe 2022/23)
- Präsentation der Informationsveranstaltung für nominierte Studierende des Calls 2021 (nur WiSe 2022/23)
Weitere Informationen für Teilnehmer*innen, die einen Aufenthalt in UK durchführen bzw. planen, sind hier zu finden.
- Online Learning Agreement (Bitte vorherige Absprache mit dem/der Programmbeauftragten)
- Certificate of Arrival - Erasmus+ Key Action 131
- Certificate of Stay - Erasmus+ Key Action 131 (für Aufenthalte bis Ende SoSe'22)
- Certificate of Stay - Erasmus+ Key Action 131 (für Aufenthalte ab WiSe'22)
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung, aber vielleicht finden Sie die passende Antwort schnell und unkompliziert in unseren FAQ
Die Erasmus Studentencharta informiert über Rechte und Pflichten sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms von Heimathochschule und aufnehmender Hochschule erwartet werden kann.
Erasmus Student charter (in Englisch)
Kontakt:
Patricia Missler
Beratung Erasmus + KA 131 /
Outgoing Studierende (Studium & Praktika)
Von-Siebold-Straße 2
Raum 0.113
37075 Göttingen
E-Mail: patricia.missler@uni-goettingen.de
Telefon: +49 (0)551 39 21344
Erasmus+ Key Action 131 Team
E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21306
+ 49 (0)551 39 21330
