Austauschstudium: Erasmus+ Programmländer (KA 131)
Mit Erasmus + KA 131 können Sie ein bis zwei Semester an der Universität Göttingen studieren. Voraussetzung ist, dass Ihre Heimathochschule mit der Universität Göttingen im Rahmen von Erasmus + kooperiert. Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Heimathochschule oder über unsere Austauschdatenbank.
Das International Office und die zuständigen Erasmus+-Programmbeauftragten an den Fakultäten unterstützten Sie bei den Vorbereitungen Ihres Studienaufenthaltes in Göttingen.
Nach der Bewerbung an Ihrer Heimathochschule und Ihrer Nominierung für das Austauschprogramm folgen weitere Schritte wie z.B. die Anmeldung an der Universität Göttingen. Folgen Sie unserer Anleitung "Ablauf Erasmus + in 8 Schritten".
Anmeldefristen: 01. Dezember (für das Sommersemester), 01. Juni (für das Wintersemester)
Einzelne Fakultäten, wie z.B. die Fakultät für Medizin, fordern einen Sprachnachweis. Informieren Sie sich in unserer Liste Sprachnachweise oder erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Erasmus + Programmbeauftragten an den Fakultäten.
- Informationen zu Deutschkursen
Studierende aus Staaten der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Es genügt ein gültiger Ausweis oder Reisepass.
Studierende aus den Erasmus + Programmländern Nordmazedonien, Serbien, der Türkei und Erasmus+ Partnerländern brauchen für die Einreise in der Regel ein Visum.
Wenn Sie an einer europäischen Hochschule studieren, aber Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der EU und des EWR sind, sind wir verpflichtet, Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu melden. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Ihrer Ankunft in Göttingen:
- Aufenthaltstitel des EU Landes, in dem Sie studieren. Der Aufenthaltstitel muss zu Studienzwecken ausgestellt sein.
- Pass oder ID
- Finanzierungsnachweis, der zeigt, dass sie mindestens 853 € monatlich zur Verfügung haben, um für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen (z. B. Kopie vom Bankauszug, Stipendium oder ein Schreiben der Eltern)
- Versicherungsnachweis: Wenn Sie keine „blue European health insurance card“ (EHIC) besitzen, müssen Sie hier in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Privatversicherungen werden von uns nicht akzeptiert, da damit einige Behandlungen nicht abgedeckt sind.
- Heimatadresse und Ihre Adresse in Göttingen, sofern Sie schon eine haben
- vollständige Adresse Ihrer Heimatuniversität
Senden Sie die Unterlagen als PDF an erasmus.incoming@uni-goettingen.de. Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierende Pflicht. EU-Bürger*innen besitzen meist die European Health Insurance Card (EHIC). Klären Sie im Voraus, was alles darüber abgedeckt ist.
Wenn Sie keine European-Health-Insurance-Card (EHIC) besitzen, müssen Sie einen Vertrag mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (german public health insurance) abschließen. Privatversicherungen werden von uns nicht akzeptiert, da damit einige Behandlungen nicht abgedeckt sind. Weitere Informationen gibt Frau Seack.
Für Studierende aus der Türkei und der Schweiz existiert ein Abkommen, sodass Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen. Kontaktieren Sie Frau Seack in diesem Fall.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Sie sind bei einem Freund zu Besuch und stolpern aus Versehen. Sie fallen auf den Tisch und sein Tablet geht dabei kaputt – nur ein Beispiel für das unbeabsichtigte Verursachen von Schäden oder Unfällen. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung besitzt hierfür eine private Haftpflichtversicherung. Obwohl diese Versicherung nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie, da Personen- und/oder Sachschäden dadurch abgedeckt sind. Sie sind durch die Universität Göttingen nicht haftpflichtversichert. Bitte sorgen Sie selbst für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Eine private Haftpflichtversicherung kostet monatlich zwischen 6 und 10 Euro.
Die Unfallversicherung tritt erst zu Beginn des Semesters in Kraft. Sorgen Sie bitte selbst für ausreichenden Unfallschutz, falls Sie vor Semesterbeginn anreisen.
Die Universität Göttingen zahlt Ihnen kein Stipendium. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität nach Möglichkeiten finanzieller Unterstützung.
- Exchange Buddy Service: Studierende, die bei Ihrer Ankunft in Göttingen vom Bahnhof abgeholt und zu Ihrer Wohnung begleitet werden möchten, können unseren Exchange Buddy Service nutzen.
- Einführungswoche für alle internationalen Studierenden
- Foyer International: Treffen und Austausch
- Cultural Evenings Foyer International (Online-Angebot)
Weitere Informationen zu "Anreise, Ankunft und Leben in Göttingen". Diese Informationen richten sich an internationale Studierende, die ein komplettes Studium mit Abschluss in Göttingen absolvieren, sind aber auch für Austauschstudierende hilfreich.
- Ab Anfang 2023 verfügbar
- FAQ für Erasmus+-Austauschstudierende
- Leitfaden für Erasmus+ Key Action 131 Incoming Studierende (in Arbeit)
- Leitfaden für Göttinger Erasmus+ Programmbeauftragte (in Arbeit)
Kontakt:
Xiaoting He
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
E-Mail: xiaoting.he@zvw.uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21348
