Austauschstudium: Erasmus+ Programmländer (KA 131)

Eine Nominierung als Erasmus+ Incoming ist nur innerhalb der im Inter-Institutional Agreement vereinbarten Studienrichtung möglich. Ausnahme: Studierende der Philologien können in Absprache mit den Programmbeauftragten und der Abteilung Göttingen International auch für ein Austauschstudium einer anderen Philologie nominiert werden. Es können nur so viele Studierenden nominiert, wie Plätze vorhanden sind. Das Splitten von Plätzen bzw. Monaten ist ausgeschlossen. Die Semesterdaten finden Sie hier.

The nomination and application procedure for Erasmus+ and SEMP Incoming students


Step 1: Nomination by sending institution
The partner institution needs to register in our mobility portal.

Before registration, please check, if you have already registered. After the registration partner receive an e-mail notification and can start with the login using your credentials consisting of

  • your e-mail adress
  • a password selected by you
  • and the capture displayed

  • After the login partner can start to nominate their students. Only students who have been nominated by our partner universities via our Mobility portal can be accepted as incoming exchange students.
    For mobilities starting in winter semester 2023/24 The portal opens on April 1st, 2023 and the deadline to submit a nomination is May 15th, 2023.
    For mobilities starting in summer semester 24 The portal opens on October 1st, 2023 and the deadline to submit a nomination is November 15th, 2023.

    Step 2: Application by student

    Your student will receive an e-mail with further information about the online application process. The deadline to complete the application by your students are:
    for mobilities starting in winter semester 2023/24 is June 1st, 2023 for mobilities starting in summer semester 2024, is December 1st, 2023

    Communication:

    For questions around the nomination and application process, we recommend to use our e-mail address:erasmus.incoming@uni-goettingen.de

Einzelne Fakultäten, wie z.B. die Fakultät für Medizin, fordern einen Sprachnachweis. Informieren Sie sich in unserer Übersicht Sprachanforderungen oder erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Erasmus + Programmbeauftragten an den Fakultäten.

Verlängerungen sind nur möglich, wenn die Anzahl der Monate pro Platz nicht ausgeschöpft wurden. Bsp.: Die Nominierung für einen Ganzjahresplatz (2 Semester) erfolgte zunächst nur für ein Semester. Der Verlängerung müssen die Heimathochschule, der Programmbeauftragte der Universität Göttingen sowie das International Office zustimmen. Eine Verlängerung muss mind. 30 Tage vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilität beantragt werden. Eine Verlängerung vom Sommer- auf das folgende Wintersemester ist nicht möglich.

Bei Fragen zum Kursangebot und Learning Agreement, können sich nominierte Studierende an die Erasmus+ Programmbeauftragten an den Fakultäten wenden.

Studierende aus Staaten der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Es genügt ein gültiger Ausweis oder Reisepass.

Studierende aus den Erasmus + Programmländern Nordmazedonien, Serbien, der Türkei und Erasmus+ Partnerländern brauchen für die Einreise in der Regel ein Visum.

Wenn Sie an einer europäischen Hochschule studieren, aber Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der EU und des EWR sind, sind wir verpflichtet, Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu melden. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Ihrer Ankunft in Göttingen:

  • Aufenthaltstitel des EU Landes, in dem Sie studieren. Der Aufenthaltstitel muss zu Studienzwecken ausgestellt sein.
  • Pass oder ID
  • Finanzierungsnachweis, der zeigt, dass sie mindestens 853 € monatlich zur Verfügung haben, um für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen (z. B. Kopie vom Bankauszug, Stipendium oder ein Schreiben der Eltern)
  • Versicherungsnachweis: Wenn Sie keine „blue European health insurance card“ (EHIC) besitzen, müssen Sie hier in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
  • Heimatadresse und Ihre Adresse in Göttingen, sofern Sie schon eine haben
  • vollständige Adresse Ihrer Heimatuniversität

Senden Sie die Unterlagen als PDF an erasmus.incoming@uni-goettingen.de. Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.

Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierende Pflicht. EU-Bürger*innen besitzen meist die European Health Insurance Card (EHIC). Klären Sie im Voraus, was alles darüber abgedeckt ist.

Wenn Sie keine European-Health-Insurance-Card (EHIC) besitzen, müssen Sie einen Vertrag mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (german public health insurance) abschließen. Weitere Informationen gibt Frau He.

Für Studierende aus der Türkei und der Schweiz existiert ein Abkommen, sodass Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen. Kontaktieren Sie Frau He in diesem Fall.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Sie sind bei einem Freund zu Besuch und stolpern aus Versehen. Sie fallen auf den Tisch und sein Tablet geht dabei kaputt – nur ein Beispiel für das unbeabsichtigte Verursachen von Schäden oder Unfällen. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung besitzt hierfür eine private Haftpflichtversicherung. Obwohl diese Versicherung nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie, da Personen- und/oder Sachschäden dadurch abgedeckt sind. Sie sind durch die Universität Göttingen nicht haftpflichtversichert. Bitte sorgen Sie selbst für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Eine private Haftpflichtversicherung kostet monatlich zwischen 6 und 10 Euro.

Die Unfallversicherung tritt erst zu Beginn des Semesters in Kraft. Sorgen Sie bitte selbst für ausreichenden Unfallschutz, falls Sie vor Semesterbeginn anreisen.

Die Aufenthaltskosten betragen in 2023 im Durchschnitt 650,00 € bis 850,00 €. Die Angaben sind nur ein Richtwert und nicht verbindlich. So kann es bspw. bei den Wohnungskosten zu Preisunterschieden kommen, abhängig ob es sich um eine Unterkunft im Studierendenwohnheim oder um ein privates Zimmer oder Wohnung handelt.

Weitere Informationen zu "Anreise, Ankunft und Leben in Göttingen". Diese Informationen richten sich an internationale Studierende, die ein komplettes Studium mit Abschluss in Göttingen absolvieren, sind aber auch für Austauschstudierende hilfreich.

Die Universität Göttingen bestätigt Ihnen vor Abreise Ihre Aufenthaltsdaten. Die Universität Göttingen generiert ein entsprechendes Formular aus dem Mobilitätsportal. Nur in Einzelfällen kann händisch ein papierbasiertes Dokument der Heimatuniversität ausgefüllt werden. Die Aufenthaltsbestätigung kann frühestens fünf Tage vor Ende Ihres akademischen Aufenthalts ausgestellt werden. Fachspezifische Daten (z. B. Datum der letzten Prüfung) können nur von den Programmbeauftragten an den Fakultäten bestätigt werden. Das International Office bestätigt studienrelevante Daten nur bei persönlicher Abmeldung (vorherige Terminabsprache) im Büro. Aufenthalte ohne studienrelevante Gründe können vom International Office nicht bestätigt werden. Erwartet ihre Heimatuniversität die Bestätigung.

Die Eintragung der Noten sollte in der Regel nicht länger als 4 – 6 Wochen dauern. Sollten Sie die Noten bereits früher benötigen, sprechen Sie bitte frühzeitig vor der Abreise die zuständige Lehrperson an. Das Transcript of Record können Sie sich über Flex Now via eCampus herunterladen.

Kontakt:

Xiaoting He
Raum 0.110
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

E-Mail: xiaoting.he@zvw.uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21348

Sprechzeiten: Mi 14:00 - 16:00 Uhr
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