24/10/2011: Mindestlöhne ohne negative Folgen für Beschäftigung und Wettbewerb

Jahrelang hatten arbeitgebernahe Forschungsinstitute gemahnt, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten würden und dabei auf ihre Modellrechnungen, Simulationen und Schätzungen verwiesen, die Jobverluste im sechsstelligen Bereich, wenn nicht in Millionenhöhe (siehe 25.02.2010) ausweisen würden. Im Laufe der Zeit sind dann allerdings immer mehr empirische Studien erschienen, die anders als die theoretischen Vorhersagen zu dem Ergebnis kamen, dass die Einführung von Mindestlöhnen in unterschiedlichen Branchen keine oder kaum Beschäftigungsverluste hervorgerufen hat (siehe 18.12.2009, 01.12.2010 und 07.04.2011. Wie Welt Online meldet, sei jetzt auch eine vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass sich „keine nennenswerten Folgen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit nachweisen“ ließen.

Nach Angaben der Zeitung hätten vier Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die Wirkungen von Mindestlöhnen untersucht. Zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung habe das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf einen Bericht der Bundesregierung vermeldet, dass die bestehenden gesetzlichen Mindestlöhne in Deutschland kaum negative Auswirkungen hätten und weder Arbeitsplätze vernichteten noch den Wettbewerb verzerrten.

Besonders interessant sei das Ergebnis im Elektrohandwerk. Dort sei der Mindestlohn zwischen 2003 und 2007 vorübergehend ausgesetzt worden. In der Folge seien zwar die Löhne der Arbeitnehmer gesunken, trotzdem sei die Belegschaften nicht erkennbar aufgestockt worden. Mit der Wiedereinführung von Mindestlöhnen seien dann die Stundenlöhne wieder angestiegen, ohne dass es zu negativen Folgen für die Beschäftigung gekommen sei.

Quelle: Welt Online vom 24.10.2011