Finanzielles


Nein, bei einer Beurlaubung werden Sie von den Semesterabgaben befreit und müssen auch keine an die Gastuniversität zahlen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie an der Gastuniversität Registrierungsgebühren zahlen müssen. Falls Sie sich nicht für Ihr Auslandssemester beurlauben lassen, müssen Sie jedoch Semesterabgaben an die Universität Göttingen zahlen.



Das ERASMUS-Programm bietet einen Mobilitätszuschuss, der die durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten abdecken soll. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Gastland. Da genaue Beträge von den Fördergeldern abhängig sind, kann vorweg nicht gesagt werden wie viel Förderung Sie erhalten werden. So steht auch der Fördersatz für das kommende Jahr noch nicht fest. Die Länderkategorien finden Sie auf dieser Website.



Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten gezahlt: Die erste Rate von 80% des Förderzuschusses wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen (Learning Agreement, Grant Agreement, Certificate of Arrival) überwiesen. Die zweite Rate von 20% wird überwiesen, nachdem sie alle weiteren notwendigen Unterlagen eingereicht haben. Informationen zum Ablauf finden Sie auf dieser Website.



Nein, mit der Bewerbung um einen Austauschplatz bewerben Sie sich gleichzeitig für den ERASMUS-Zuschuss. Wenn Sie also eine Zusage für einen ERASMUS-Platz erhalten haben und die Annahmeerklärung eingereicht haben, ist dies gleichzeitig die Beantragung des Zuschusses. Das Grant Agreement dient hierbei später als Vertrag bezüglich der finanziellen Förderung.