Prüfungsformen im B. A. Philosophie und B. A. Werte und Normen (Anteilsfach Philosophie)


Benotete Standardprüfungen

Für alle folgenden Prüfungsformen ist jeweils eine kleine Leistung (s. u.) als Prüfungsvorleistung erforderlich.

Mehrere Essays im Umfang von insgesamt max. 15 Seiten (nur B.A.).
Hinweise zum Schreiben von Essays im Philosophiestudium


Dauer: 120 Minuten; nur B.A.

Dauer: 30 Minuten (B.A.: B.Phi.16; Master)


Besondere Prüfungsformen


Bei der kleinen (Prüfungs-)Leistung handelt es sich um einen aktiven Beitrag in einer Lehrveranstaltung. Erwartet wird eine schriftliche Vorlage im Umfang von max. 2 Seiten (einmalig oder Gesamtumfang bei mehreren Aufgaben). Hierbei kann es sich um ein Pro-tokoll, ein Handout zu einem Referat, die Bearbeitung von Aufgaben oder Fragen zur Textvor- oder Nachbereitung, einen kurzen Essay oder Vergleichbares (je nach Arbeitsform der betreffenden Veranstaltung) handeln.

Wird in einer Lehrveranstaltung nur diese kleine Leistung erbracht, handelt es sich um eine kleine Prüfungsleistung, für die Credits vergeben werden. In den Lehrveranstaltun-gen hingegen, in denen eine große Modulprüfung und eine (vorherige) kleine Leistung erbracht werden, ist die kleine Leistung eine Prüfungsvorleistung. Auch sie ist unbenotet und kann zurückgewiesen werden, falls die Qualität nicht ausreichend ist.

In den Einführungskursen zur Theoretischen, Praktischen und zur Geschichte der Philosophie besteht die kleine Prüfungsleistung in einer unbenoteten Klausur von 45 Minuten (benotet nur in B.WuN.01.1).
(Im M.A. Philosophie wird bei den Modulen M.Phi.100-103 eine kleine Leistung von max. 3 Seiten, bei den Modulen M.Phi.104-107 von max. 4 Seiten erwartet.)

Seminarbegleitende schriftliche Ausarbeitung von max. 3 Seiten Länge, deren Form sich nach der in der betreffenden Lehrveranstaltung angewandten Arbeitsform richtet, z.B. ausformuliertes Kurzreferat, Bearbeitung von Rechercheaufgaben oder texterschließenden Fragen, Essay, Sitzungsprotokoll.
Eine vorausgehende kleine Prüfungsvorleistung wird nicht verlangt.

Schriftliche Ausarbeitung von max. 4 Seiten Länge, die einen fachwissenschaftlichen Inhalt in allgemeinverständlicher Weise und mittels einer in öffentlichen Medien verwendeten Textsorte präsentiert. Dies kann ein Zeitungsartikel oder Handbuchartikel, eine Rezension eines aktuellen Buches, ein Hörfunkmanuskript oder Ähnliches sein.
Die Studierenden beschäftigen sich (nach Vereinbarung einer Aufgabe mit der Lehrperson) im Selbststudium mit der gewählten Textsorte und versuchen, sie zu realisieren, um damit ein fachphilosophisches Thema aus dem Bereich der gewählten Lehrveranstaltung allgemeinverständlich zu vermitteln. Weitere Informationen geben die Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten.
Der Schwerpunkt der Benotung fachvermittelnder Texte liegt auf dem philosophischen Inhalt und nicht auf der Umsetzung der gewählten Textgattung.
Seit dem WS 21/22 wird eine vorausgehende kleine Prüfungsvorleistung verlangt.

Über das besuchte Seminar oder Hauptseminar hinausgehende Lektüre im Umfang von etwa 150 Seiten nach Absprache mit der Lehrperson.

Prüfungsvorleistung:
Exzerpieren der bearbeiteten Literatur (in Absprache mit der Lehrperson; max. 12 S.); Gespräch mit der Lehrperson auf Grundlage der angefertigten Exzerpte.

Prüfungsleistung:
Unter einem Literaturbericht bzw. einer Rezension im Sinne des Moduls B.Phi.11 ist ein schriftliches Referat von max. 6 Seiten Umfang über mehrere bzw. auch nur einen Titel der Primär- oder Sekundärliteratur zu einem Thema zu verstehen. Es sollte eine (vergleichende) Inhaltsangabe geliefert und im Rahmen des Möglichen eine kritische Besprechung nach Art einer (Sammel-)Rezension versucht werden (Vorbilder bieten die Fachzeitschriften).

Er umfasst max. 6 Seiten und kann nur in Proseminaren geschrieben werden, die dem Bereich der Geschichte der Philosophie zugeordnet werden können.
Seit dem WS 21/22 wird eine vorausgehende kleine Prüfungsvorleistung verlangt.

Hierbei handelt es sich um ein Modul, das im Rahmen der uniweiten Schlüsselkompetenzen freigegeben ist. Als Prüfungsformen sind möglich: ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (max. 3 Seiten) oder ein Essay (max. 3 Seiten) oder eine Klausur (max. 45 Minuten).
Eine vorausgehende kleine Prüfungsvorleistung wird nicht verlangt.

Studierende, die ein Tutorium zu einem Proseminar oder zur Logik-Vorlesung leiten, können sich dafür 6 Credits anrechnen lassen. Dazu ist ein Text im Umfang von max. 5 Seiten anzufertigen, in dem die Tutor*innen über den Inhalt und den Verlauf des von ihnen durchgeführten Tutoriums berichten sowie die eigenen didaktischen Erfahrungen als Tutor*innen reflektieren.
Der Bericht wird bei der Lehrperson eingereicht, zu deren Lehrveranstaltung das Tutorium stattgefunden hat.

Präsentation und Diskussion einer eigenen wissenschaftlichen These auf einem Forschungsgebiet der Praktischen (108) oder Theoretischen (109) Philosophie; produktive Aufnahme der Ergebnisse der Diskussion.
Der Essay wird in einer Erstfassung in einem Kolloquium oder Oberseminar präsentiert und diskutiert und anschließend unter Einbeziehung der vorgebrachten Diskussionspunkte überarbeitet; Prüfungsdokument ist die überarbeitete Version (max. 15 Seiten).
Die Note des Forschungsessays wird erst verbucht, wenn die Master-AG besucht und der im Modul geforderte Bericht über zwei Gastvorträge (max. 6 Seiten insgesamt) akzeptiert wurde.

Konzeption, Präsentation und Diskussion eines wissenschaftlichen Arbeitsprojekts durch ein zur Diskussion gestelltes und überarbeitetes Exposé der Masterarbeit. Die Erstfassung des Exposés zur Masterarbeit wird in einem Kolloquium, Oberseminar oder Hauptseminar vorgelegt.
Umfang: max. 10 Seiten.