Masterbewerbung


Sie möchten die Zulassung zum Master Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie (MA KA/EE) oder zum Modulpaket beantragen? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für die Vorgehensweisen.

Eine Zulassung kann unter der Voraussetzung schon erbrachter fachlich einschlägiger Leistungen in einem Studium kulturwissenschaftlicher Fächer im Umfang von 50 Leistungspunkten erfolgen. Von diesen 50 müssen zwölf Leistungspunkte aus Veranstaltungen zu kulturanthropologischen Theorien und Methoden stammen.

Detaillierte Informationen zum Verfahren, Fristen und Unterlagen für die Master of Arts finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät finden Sie zudem Angaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen und ausführliche Informationen zur Masterbewerbung. Bewerbungen sind über das Online-Masterbewerbungsportal einzureichen.

Sie können sich jeweils vom 1.4. bis 1.6. eines Jahres bewerben. Zudem gibt es jedes Jahr eine Nachbewerbungsphase vom 15.9. bis zum 30.9. Die Einschreibung erfolgt dann bis zum Oktober. Der Studienbeginn ist immer zum Wintersemester.

Die eingegangene Bewerbung wird vom Prüfungsamt auf Erfüllung der formalen Anforderungen für die Zulassung geprüft. Die Masterkommission des Instituts stellt anschließend die fachliche Eignung fest. Sollten Sie aber noch nicht über den erforderlichen Umfang von Leistungen verfügen, kann der Nachweis darüber in der Regel nachgereicht werden. In dem Fall wird eine Vereinbarung über noch zu erbringende Belegung empirisch-kulturwissenschaftlicher Module bis zu einem Umfang von 12 ECTS in einem Lernvertrag festgehalten. Dieser Lernvertrag gibt Ihnen zwei Semester Zeit, diese nachzuholen.

Sollten Sie dieses Angebot zur Nachreichung von Leistungen in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachstudienberatung!

Alle Zugangsvoraussetzungen und die Regelung der Zulassung finden Sie in der Zulassungsordnung. Zusammengefasst finden Sie die Zulassungsbedingungen in der Übersicht.

Hinweis: Für Veranstaltungen, die im Lernvertrag aufgeführt sind, ist eine Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsverwaltungsportal Flex-Now nicht möglich! Wenden Sie sich bitte daher direkt an Ihre Lehrenden und lassen Sie das Formular zum Lernvertrag von diesen unterschreiben. Schicken Sie das vollständige Formular des Lernvertrag danach an die zuständige Fachstudienberatung.

Sollten Sie Studienleistungen in einem anderen Fach oder an einer anderen Universität erbracht haben, die Sie sich anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Sie finden die Anleitungen in dem entsprechenden Wiki der Universität Göttingen.

Bitte wenden Sie sich vorab zur Besprechung der Möglichkeiten von Anrechnungen an die Fachstudienberatung.


Wichtige Dokumente


Vergangene Master KAEE Ordnungen
gültig ab WiSe 2014/15
gültig bis WiSe 2014/15