In publica commoda

1.3 Barrierefreiheit als Prozess

Für Barrierefreiheit ist das Zwei-Sinne-Prinzip relevant. Das bedeutet, dass jegliche Informationen über mindestens zwei Sinne vermittelt und wahrnehmbar sein sollen. Wir haben uns dabei für eine visuelle und auditive Aufbereitung entschieden: Jegliche gesprochene Informationen sollen auch visuell in Schriftsprache und Gebärdensprache zur Verfügung stehen. Jegliche visuelle Inhalte sollen auch lautsprachlich erläutert werden und/oder in schriftlicher Form barrierefrei aufbereitet zur Verfügung gestellt werden.
Die eigene Lehrpraxis zu reflektieren, Vorannahmen und Barrieren zu identifizieren und entsprechend die eigene didaktische Vermittlung und eingesetzten Materialien anzupassen ist ein anhaltender Prozess. Auch wenn das Ziel Barrierefreiheit ist, wird der Prozess vielfach anfänglich eher in Barrierearmut münden. Jede abgebaute Barriere ist ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg, die eigene Lehre barrierefrei zu gestalten und so die Zugänglichkeit für alle zu ermöglichen.

Für Barrierefreiheit ist wichtig, dass sie von Vornherein in der Planung mitgedacht wird. Die barrierefreie Gestaltung eines Videos beginnt daher schon vor der Aufnahme:
  1. Vergewissern Sie sich, welche Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt und welche Standards dafür erfüllt werden müssen (siehe 1.2 Gesetzliche Anforderungen und Komponenten der Barrierefreiheit bei Videozeichnungen).
  2. Stellen Sie bereits vor dem Projektbeginn Partizipation sicher. Es ist maßgeblich, dass taube, schwerhörige, blinde und sehbeeinträchtigte Personen von Beginn an gleichberechtigt einbezogen werden und das gesamte Projekt begleiten.
    body(1)
  3. Entscheiden Sie, in welchen technischen Systemen die Videos eingebunden werden sollen und welche technischen Voraussetzungen die Videos erfüllen müssen (siehe 2.1.2 Digitale Infrastruktur und technische Ausstattung).
    Mediaplayer

  4. Entscheiden Sie, ob das Projekt in Gänze intern bearbeitet oder z. T. extern vergeben wird (siehe 2.1.1 Finanzen, Personal und Zeit).
    Planung

  5. Gutes Equipment bzw. ein professionelles (institutionelles) Studio sind für gute Bild- und Ton-Qualität entscheidend (siehe 2.1.1 Finanzen, Personal und Zeit).
    av-content Aufnahme

  6. Etablieren Sie Feedback-Schleifen durch die einzelnen Team-Mitglieder. Dies hilft bei der Strukturierung der einzelnen Arbeitsschritte und konkretisiert die arbeitsorganisatorische und inhaltliche Struktur (siehe 2.1.3 Inhalte und Layout).
    Planung

  7. Ein Storyboard mit den wesentlichen Informationen zu verbalen und visuellen Informationen kann die Entscheidungsfindung bzgl. der Umsetzung der Barrierefreiheit erleichtern (siehe 2.1.3 Inhalte und Layout).
    Planung

  8. Bei der Foliengestaltung muss berücksichtigt werden, dass ausreichend Platz für Untertitel und eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in bleibt (für allgemeine Informationen zum Gebärdensprachdolmetschen siehe Benner & Herrmann 2020). Diese sollten den Inhalt der Folien nicht verdecken (siehe 2.1.3 Inhalte und Layout).

    Planung
    CCaptions
    DGS

  9. Die Erstellung eines Manuskripts erleichtert die Umsetzung: Es kann als Grundlage für die Untertitel, die Übersetzung in die jeweilige Gebärdensprache und das Transkript genutzt werden; ebenfalls wird daran deutlich, an welcher Stelle eine Audiodeskription erforderlich ist (siehe 2.1.3 Inhalte und Layout).

    Planung
    CCaptions
    Audiodeskription
    DGS
    Transkript